- Archivaliensignatur
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Urk. 13, 739
- Alt-/Vorsignatur
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A I t 1434 August 9
- Formalbeschreibung
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Ausfertigung, Pergament (durch Moder stark beschädigt), 5 Siegel (zwei Siegel ab).
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wenzel von Buchenau, Hermann und Heinrich, seine Söhne, Wilhelm, des verstorbenen Eberhard Sohn, Otto von Buchenau, Otto und Appel, seine Söhne, Engelhard des verstorbenen Neithart Sohn, Rörich von Buchenau, Neithart und Walter seine Söhne und Heinrich sein Bruder; Gottschalk von Buchenau, Gottschalk des verstorbenen Gottschalk Sohn, sowie Eberhard und Wiegand von Buchenau, Brüder und Vettern, öffnen Landgraf Ludwig von Hessen ihr Schloss Buchenau, jedoch nicht gegen den Abt von Fulda, wenn erwiesen werden sollte, dass sie es von ihm zu Lehen tragen. In diesem Falle wollen sie, falls es zwischen Fulda und Hessen zu Fehden kommt, sich nach ihrem Burgfrieden verhalten, doch sollen die landgräflichen Mannen vom Schloss aus dann keinen Schaden erleiden. Sie treffen weitere gegenseitige Abmachungen über ihre beiderseitigen Verpflichtungen in näher umschriebenen Fällen gemäß ihren Burgfriedensbestimmungen, insbesondere über die schiedliche Beilegung von Zwistigkeiten, Öffnung der Burg für Fremde oder Widersacher des Landgrafen, Bestellung der Türmer, Wächter und Pförtner. Sie erhalten als jährliches Mannlehen vom Landgrafen 40 Gulden, worin die 20 Gulden, die Landgraf Hermann von Hessen ihren Vorfahren als Rotenburger Mannlehen verschrieben hatte, inbegriffen sind.
- Kontext
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Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe B >> 6 Bu >> 6.3 Buchenau, von
- Bestand
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
- Laufzeit
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1434 August 09
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1434 August 09