Urkunde
Clemens Dint aus Horrheim, abermals gef., weil er seine frühere Verschreibung gebrochen, die "lutherische Opinion" angenommen, gegen die althergebrachten Zeremonien der christlichen Kirche freventlich gehandelt und Anhänger der neuen Lehre beherbergt hatte, jedoch auf Fürbitten und sein Versprechen hin, die "ketzerische Opinion" abzulegen und Versammlungen der Neugläubigen zu meiden, wieder freigel., schwört U. Er gelobt ferner, beim alten Glauben zu bleiben und bis zu seinem Tod nicht davon abzufallen, auch keine Wehr mehr zu tragen, Zechen zu meiden und schließlich seine Atzung selbst zu bezahlen. -Bürgen (mit 50 fl): 1) Hans Zoll 2) Anstett Hinkfuß aus Horrheim.
- Archivaliensignatur
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 6471
- Umfang
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1 U
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: 1) Conlin Machtolf d.A. 2) Günter Goldschmied, des Gerichts zu Vaihingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
- Kontext
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Urfehden >> 12. Band 12: Vaihingen - Waiblingen, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte >> 12.1 Vaihingen >> 12.1.2 Vaihingen, Amt >> 12.1.2.7 Horrheim
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexbegriff Person
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Dint, Clemens
Hinkfuß, Anstett
Zoll, Hans
- Indexbegriff Ort
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Horrheim : Vaihingen an der Enz LB
- Laufzeit
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1532 Juni 5
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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21.11.2025, 15:26 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1532 Juni 5