Archivale

Beschwerde der Tucher und Gewandschneider

Regest: Den Tuchern und Gewandschneidern widerfährt je länger je mehr ein merklicher, unleidenlicher Eingriff, indem sich viele der Ausschneidung von allerlei Gewand und Tuchen unterstehen, besonders etliche aus der Kramerzunft, was ihnen nicht im geringsten zusteht.
Auch haben die Berthlis (= Börtleins)-Käuferinnen den Brauch, neben ihrem gewöhnlichen Wirkfaden ohne alle Scheu beim Kauf der Borten den Börtleins-Wirkerinnen Barchet und anderes Gewand anzuhenken und auszuschneiden, obwohl sie dazu nicht befugt sind.
Der Rat wird gebeten, die Tucher und Gewandschneider bei ihren Gebräuchen und Ordnungen zu erhalten, also dass keiner ausserhalb dieser beiden Handwerke sich mit Gewandausschnitt befassen darf.
Der Tucher und Gewandschneider Zunftgenossen.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Tucher- und Gewandschneider-Zünftige protestieren wider den Handausschnitt der Kramer und Börtlins-Händlerinnen.

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3138
Umfang
5 1/2 S. Text
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Bemerkungen: schlecht leserliche Handschrift

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 9 Zünfte Schneider
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1600 September 3

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1600 September 3

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