Archivale
Beschwerde der Tucher und Gewandschneider
Regest: Den Tuchern und Gewandschneidern widerfährt je länger je mehr ein merklicher, unleidenlicher Eingriff, indem sich viele der Ausschneidung von allerlei Gewand und Tuchen unterstehen, besonders etliche aus der Kramerzunft, was ihnen nicht im geringsten zusteht.
Auch haben die Berthlis (= Börtleins)-Käuferinnen den Brauch, neben ihrem gewöhnlichen Wirkfaden ohne alle Scheu beim Kauf der Borten den Börtleins-Wirkerinnen Barchet und anderes Gewand anzuhenken und auszuschneiden, obwohl sie dazu nicht befugt sind.
Der Rat wird gebeten, die Tucher und Gewandschneider bei ihren Gebräuchen und Ordnungen zu erhalten, also dass keiner ausserhalb dieser beiden Handwerke sich mit Gewandausschnitt befassen darf.
Der Tucher und Gewandschneider Zunftgenossen.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Tucher- und Gewandschneider-Zünftige protestieren wider den Handausschnitt der Kramer und Börtlins-Händlerinnen.
- Reference number
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3138
- Extent
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5 1/2 S. Text
- Formal description
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Beschreibstoff: Pap.
- Further information
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Bemerkungen: schlecht leserliche Handschrift
Genetisches Stadium: Or.
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 9 Zünfte Schneider
- Holding
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Date of creation
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1600 September 3
- Other object pages
- Last update
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20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1600 September 3