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Beschwerde der Tucher und Gewandschneider

Regest: Den Tuchern und Gewandschneidern widerfährt je länger je mehr ein merklicher, unleidenlicher Eingriff, indem sich viele der Ausschneidung von allerlei Gewand und Tuchen unterstehen, besonders etliche aus der Kramerzunft, was ihnen nicht im geringsten zusteht.
Auch haben die Berthlis (= Börtleins)-Käuferinnen den Brauch, neben ihrem gewöhnlichen Wirkfaden ohne alle Scheu beim Kauf der Borten den Börtleins-Wirkerinnen Barchet und anderes Gewand anzuhenken und auszuschneiden, obwohl sie dazu nicht befugt sind.
Der Rat wird gebeten, die Tucher und Gewandschneider bei ihren Gebräuchen und Ordnungen zu erhalten, also dass keiner ausserhalb dieser beiden Handwerke sich mit Gewandausschnitt befassen darf.
Der Tucher und Gewandschneider Zunftgenossen.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Tucher- und Gewandschneider-Zünftige protestieren wider den Handausschnitt der Kramer und Börtlins-Händlerinnen.

Reference number
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3138
Extent
5 1/2 S. Text
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Bemerkungen: schlecht leserliche Handschrift

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 9 Zünfte Schneider
Holding
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Date of creation
1600 September 3

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1600 September 3

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