- Language
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Deutsch
- Bibliographic citation
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Strube, David Georg. - Gründlicher Bericht Von dem Abmeyerungs-Recht, Fürnemlich Im Stifft Hildesheim : Worinn erwiesen wird, Daß kein Guths-Herr befugt, seine Meyer und deren Erben nach Willkühr und Gefallen, ohne erhebliche Ursachen/ der Meyerstatt zu entsetzen, Mithin Wie das von den Herren Deputirten Löbl. Stifft-Hildesheimischer Ritterschafft und Städte am 8. Octobr. 1726 ertheilete, dem Hochpreißlichen Käyserl. Cammer-Gericht übergebene Attestat der Wahrheit vollkommen gemäß ist
- Published
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1730 -
- Last update
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26.06.0017, 2:49 PM CET
Data provider
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Object type
- Abschnitt
Time of origin
- 1730 -