Urkunde

Burgfrieden zwischen den von Pappenheim und den Landgrafen über Liebenau

Archivaliensignatur
Urk. 13, 3028
Alt-/Vorsignatur
A I t 1483 Juli 7
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Siegel (ab und verloren).
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Vettern und Brüder Burkhard, Herbold und Friedrich von Pappenheim schließen mit Landgraf Wilhelm dem Älteren und dessen Bruder Wilhelm von Hessen einen erblichen Burgfrieden über Schloss und Stadt Liebenau, der solange gelten soll, wie die von Pappenheim einen Teil an Liebenau amtsweise innehaben. Die Grenzen des Burgfriedens werden umschrieben. Wird der Burgfrieden verletzt, dann soll das durch ein Schiedsgericht erledigt werden, zu dem die von Pappenheim zwei ihrer Freunde und die Landgrafen zwei ihrer Räte entsenden sollen. Wenn die Pappenheimischen Lehnserben mündig, d.h. 12 Jahre alt geworden sind, sollen sie diesen Burgfrieden beschwören.

Kontext
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe L >> 3 Li >> 3.1 Liebenau (Lkr. Kassel)
Bestand
Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]

Laufzeit
1483 Juli 07

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1483 Juli 07

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