Urkunde
Burgfrieden zwischen den von Pappenheim und den Landgrafen über Liebenau
- Archivaliensignatur
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Urk. 13, 3028
- Alt-/Vorsignatur
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A I t 1483 Juli 7
- Formalbeschreibung
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Ausfertigung, Pergament, Siegel (ab und verloren).
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Vettern und Brüder Burkhard, Herbold und Friedrich von Pappenheim schließen mit Landgraf Wilhelm dem Älteren und dessen Bruder Wilhelm von Hessen einen erblichen Burgfrieden über Schloss und Stadt Liebenau, der solange gelten soll, wie die von Pappenheim einen Teil an Liebenau amtsweise innehaben. Die Grenzen des Burgfriedens werden umschrieben. Wird der Burgfrieden verletzt, dann soll das durch ein Schiedsgericht erledigt werden, zu dem die von Pappenheim zwei ihrer Freunde und die Landgrafen zwei ihrer Räte entsenden sollen. Wenn die Pappenheimischen Lehnserben mündig, d.h. 12 Jahre alt geworden sind, sollen sie diesen Burgfrieden beschwören.
- Kontext
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Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe L >> 3 Li >> 3.1 Liebenau (Lkr. Kassel)
- Bestand
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
- Laufzeit
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1483 Juli 07
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
Hessisches Staatsarchiv Marburg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1483 Juli 07