Bestand
Obersteuerkollegium (Bestand)
Geschichte: Die Steuereinkünfte in Sachsen wurden zunächst meist von der Kammer, teilweise auch von einem besonders dazu ernannten Ausschuss verwaltet. Der erste Ausschuss wurde 1451 ernannt. Von 1552 bis 1570 entstand ein Steuerkollegium, dem jedoch nur die Einnahme und Ausgabe der Tranksteuer zur Tilgung der landesherrlichen Schulden überlassen wurde. 1570 erhielt dieses Steuerkollegium eine neue Organisation und die Verwaltung der Landsteuer. Erst mit der Ernennung von Karl Freiherr von Friesen als Direktor 1656 entstand das Obersteuerkollegium als selbständige Behörde. Am 01.12.1831 wurde dieses dem Finanzministerium unterstellt und zum 01.01.1834 aufgehoben. Die Geschäfte gingen teils auf das Finanzministerium, teils auf die Kreissteuerräte über. Die Tranksteuer wurde zum selben Zeitpunkt abgeschafft und die Verwaltung der neu eingeführten indirekten Abgaben der ebenfalls zum 01.01.1834 errichteten Zoll- und Steuerdirektion übertragen.
Weitere Angaben siehe 1.5.4 Finanzen
Inhalt: Landsteuern, Tranksteuern, Fleischsteuern, Schocksteuern, Quatembersteuern, Personensteuern.- Kavallerieverpflegungsgelder.- Stempelimposten.- Mahlgroschen.- Schönburgische Steuerkontingentgelder.- Geheime Ratsbefehle und Spezialreskripte.- Kopiale.
Ausführliche Einleitung: Die Steuereinkünfte in Sachsen wurden zunächst meist von der Kammer, teilweise auch von einem besonders dazu ernannten Ausschuss verwaltet. Der erste Ausschuss wurde 1451 ernannt. Von 1552 bis 1570 entstand ein Steuerkollegium, dem jedoch nur die Einnahme und Ausgabe der Tranksteuer zur Tilgung der landesherrlichen Schulden überlassen wurde. 1570 erhielt dieses Steuerkollegium eine neue Organisation und die Verwaltung der Landsteuer. Erst mit der Ernennung von Karl Freiherr von Friesen als Direktor 1656 entstand das Obersteuerkollegium als selbständige Behörde. Am 01.12.1831 wurde dieses dem Finanzministerium unterstellt und zum 01.01.1834 aufgehoben. Die Geschäfte gingen teils auf das Finanzministerium, teils auf die Kreissteuerräte über. Die Tranksteuer wurde zum selben Zeitpunkt abgeschafft und die Verwaltung der neu eingeführten indirekten Abgaben der ebenfalls zum 01.01.1834 errichteten Zoll- und Steuerdirektion übertragen.
- Bestandssignatur
-
Sächsisches Staatsarchiv, 10040
- Umfang
-
587,35 (nur lfm)
- Kontext
-
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 01. Markgrafschaft Meißen, Albertinisches Herzogtum und Kurfürstentum / Königreich Sachsen bis 1831 >> 01.05 Behörden und Einrichtungen der Erblande >> 01.05.04 Finanzen
- Bestandslaufzeit
-
1467 - 1845
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
-
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Letzte Aktualisierung
-
27.11.2023, 08:58 MEZ
Datenpartner
Sächsisches Staatsarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1467 - 1845