Bestand

Obersteuerkollegium (Bestand)

Geschichte: Die Steuereinkünfte in Sachsen wurden zunächst meist von der Kammer, teilweise auch von einem besonders dazu ernannten Ausschuss verwaltet. Der erste Ausschuss wurde 1451 ernannt. Von 1552 bis 1570 entstand ein Steuerkollegium, dem jedoch nur die Einnahme und Ausgabe der Tranksteuer zur Tilgung der landesherrlichen Schulden überlassen wurde. 1570 erhielt dieses Steuerkollegium eine neue Organisation und die Verwaltung der Landsteuer. Erst mit der Ernennung von Karl Freiherr von Friesen als Direktor 1656 entstand das Obersteuerkollegium als selbständige Behörde. Am 01.12.1831 wurde dieses dem Finanzministerium unterstellt und zum 01.01.1834 aufgehoben. Die Geschäfte gingen teils auf das Finanzministerium, teils auf die Kreissteuerräte über. Die Tranksteuer wurde zum selben Zeitpunkt abgeschafft und die Verwaltung der neu eingeführten indirekten Abgaben der ebenfalls zum 01.01.1834 errichteten Zoll- und Steuerdirektion übertragen.

Weitere Angaben siehe 1.5.4 Finanzen

Inhalt: Landsteuern, Tranksteuern, Fleischsteuern, Schocksteuern, Quatembersteuern, Personensteuern.- Kavallerieverpflegungsgelder.- Stempelimposten.- Mahlgroschen.- Schönburgische Steuerkontingentgelder.- Geheime Ratsbefehle und Spezialreskripte.- Kopiale.

Ausführliche Einleitung: Die Steuereinkünfte in Sachsen wurden zunächst meist von der Kammer, teilweise auch von einem besonders dazu ernannten Ausschuss verwaltet. Der erste Ausschuss wurde 1451 ernannt. Von 1552 bis 1570 entstand ein Steuerkollegium, dem jedoch nur die Einnahme und Ausgabe der Tranksteuer zur Tilgung der landesherrlichen Schulden überlassen wurde. 1570 erhielt dieses Steuerkollegium eine neue Organisation und die Verwaltung der Landsteuer. Erst mit der Ernennung von Karl Freiherr von Friesen als Direktor 1656 entstand das Obersteuerkollegium als selbständige Behörde. Am 01.12.1831 wurde dieses dem Finanzministerium unterstellt und zum 01.01.1834 aufgehoben. Die Geschäfte gingen teils auf das Finanzministerium, teils auf die Kreissteuerräte über. Die Tranksteuer wurde zum selben Zeitpunkt abgeschafft und die Verwaltung der neu eingeführten indirekten Abgaben der ebenfalls zum 01.01.1834 errichteten Zoll- und Steuerdirektion übertragen.

Bestandssignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 10040
Umfang
587,35 (nur lfm)

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 01. Markgrafschaft Meißen, Albertinisches Herzogtum und Kurfürstentum / Königreich Sachsen bis 1831 >> 01.05 Behörden und Einrichtungen der Erblande >> 01.05.04 Finanzen

Bestandslaufzeit
1467 - 1845

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1467 - 1845

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