Bestand
Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hildesheim (vor 1945) (Bestand)
Enthält: u.a. Strafverfahren, Gnadengesuche, Register
Geschichte des Bestandsbildners: Die Staatsanwaltschaften wurden für das Königreich Hannover mit dem Gesetz über die Gerichtsverfassung und die Strafprozessordnung vom 8. November 1850 (Hann. GS 1849, 211-253) eingeführt. Bei jedem Obergericht war eine Staatsanwaltschaft angesiedelt. Die Staatsanwälte unterstanden dem Oberstaatsanwalt, der wiederum dem Justizministerium (vgl. den Bestand Hann. 26a) untergeordnet war. Ihre Aufgaben regelte eine "Dienstanweisung für die Staatsanwaltschaft" vom 25. September 1852 (Hann. GS 1852, 359). Bereits 1859 erfolgte durch königliche Verordnung die Umbenennung in Kronanwaltschaft (Hann. GS 1859, 663).
Die preußische Regierung führte erst mit der Reichsjustizreform, die zum 1. Oktober 1879 in Kraft trat, an Stelle der bisherigen Kronanwälte die einheitliche Bezeichnung Staatsanwaltschaft wieder ein. Innerhalb des Bezirks des Oberlandesgerichts in Celle gelegen (Preuß. GS 1878, 109) und damit dem dortigen Ober- bzw. Generalstaatsanwalt unterstellt (vgl. den Bestand Hann. 173a), erstreckte sich die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft in Hildesheim auf die Sprengel der Amtsgerichte Alfeld, Bockenem, Burgdorf, Elze, Fallersleben, Gifhorn, Goslar, Hildesheim, Liebenburg, Meinersen und Peine (Preuß GS 1878, 280). Der zur Landdrostei Hildesheim gehörige Kreis Ilfeld fiel in den Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Halberstadt (Oberlandesgericht Naumburg).
Die Staatsanwaltschaft wurde mit der Justizreform 1879 als eine vom Gericht unabhängige einheitliche Behörde ohne kollegiale Verfassung geschaffen und fungierte im Strafprozess als Strafverfolgungs- und Anklagebehörde. Sie nahm ihre Tätigkeit auf, wenn gerichtlich strafbare und verfolgbare Handlungen vorlagen. Zudem stand ihr die Strafvollstreckung zu und zeitweise die Aufsicht über das Gefängniswesen.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: Mai 2006
Zur weiteren Geschichte der Staatsanwaltschaft Hildesheim nach 1945 vgl. das Vorwort zum Bestand Nds. 721 Hildesheim.
Bestandsgeschichte: Der größte Teil der Akten der Hildesheimer Staatsanwaltschaft mit einer angeblich bis ins 18. Jahrhundert zurückreichenden Registratur ist dort 1945 durch Kriegseinwirkung vernichtet worden. In den Jahren 1960 bzw. 1980 konnten einzelne Strafprozessakten übernommen werden und 1990 verschiedene Verfahrensregister.
In den vorliegenden Bestand Hann. 171a Hildesheim sind bislang drei Ablieferungen eingegangen, die von Frau Weyer (1979), J. Walter (1980) und Frau Pietsch (2006) verzeichnet wurden.
Stand: Mai 2006
Bearbeiter: Hildegard Krösche (2006)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
- Bestandssignatur
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NLA HA, Hann. 171a Hildesheim
- Umfang
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5,2
- Kontext
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Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.12 Preußische Provinz Hannover >> 1.12.10 Justiz >> 1.12.10.2 Mittlere Justizbehörden >> 1.12.10.2.3 Landgerichtsbezirk Hildesheim
- Verwandte Bestände und Literatur
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Literatur: Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs in Hannover. Band 3: Mittel- und Unterbehörden in den Landdrostei- bzw. Regierungsbezirken Hannover, Hildesheim und Lüneburg, 2. Halbband, hier v.a. S. 670-674 u. S. 692.
Literatur: K. Gunkel, 200 Jahre Rechtsleben in Hannover. Festschrift zur Erinnerung an die Gründung des kurhannoverschen Oberappellationsgerichts in Celle, 1911, hier v.a. S. 426ff.
Literatur: Hinrich Rüping, Staatsanwaltschaft und Provinzialjustizverwaltung im Dritten Reich. Aus den Akten der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Celle als höherer Reichsjustizbehörde. Baden-Baden 1990.
- Bestandslaufzeit
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1902-1958
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
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16.06.2025, 12:45 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1902-1958