Urkunde
Dethardt Schulte, des Bischofs von Osnabrück und Paderborn geschworener Richter zu Anchem (Ankum), bezeugt, dass sich Hinrich Snokelborch in die Eigenhörigkeit (egenn horastich to wesende unde to blyvende) des Geseke Vosse, Knappe, und dessen Ehefrau Goste, begibt. Im Gegenzug erhält Snokelborch das Haus und Erbe Morhus samt Zubehör, gelegen in der Bauerschaft Heeke, Kirchspiel Alfhausen (Landkreis Osnabrück) für einen Zeitraum von sieben Jahren lang ab Ausfertigung der Urkunde. Die jährlichen Abgaben an den Grundherrn betragen vier Malter Roggen, fünf Malter Hafer, ein fettes Schwein, zwei magere Schweine vor dem Winter, dreissig Eier am Weissen Sonntag [wyten dach], sowei sechs Pfennige an Kirchmess. An Dienst das Gleiche wie die anderen Eigenleute des Vosse. Nach Ablauf der sieben Jahre darf Snokelborch auf die Leibzucht wechseln und dort das in Anspruch nehmen, was seine Vorväter hatte. Wenn Snokelborch verstirbt, soll der Sterbfall wie bei den übrigen Eigenhörigen des Vosse geregelt werden. Johann Raterman zu Heeke (to Heech), Jünge Camp bürgen für die Einhaltung durch Snokelborch. Zeugen: Friedrich Goes (Knappe), Knappe, Wilke Stermannen. Siegelankündigung des Austellers. m° v° vicesimo sexto ipso die omnium sanctorum
- Archivaliensignatur
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V 020u, 113
- Formalbeschreibung
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Überlieferungsart: Original
- Material
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Pergament
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellort: Ankum
Siegelführer: Diethard Schulte, Richter
- Kontext
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Sammlung von Elmendorff - Urkunden >> 1. Urkunden
- Bestand
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V 020u Sammlung von Elmendorff - Urkunden
- Indexbegriff Person
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Diethard Schulte, Richter
- Laufzeit
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1526 November 1
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 13:42 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1526 November 1