Archivale

Kostenerstattung für ein verlorenes Pferd samt Wagen

Enthält: Vor dem Friedensgericht Kerpen klagt Peter Joseph Reifs auf Schadensersatz für einen Knecht, das Geschirr für ein Pferd und einen Wagen, die er und Peter Fuß zu Fuhrdiensten im Auftrag des Bürgermeisters ausgestattet hatten. Der Karren samt Pferd waren aber auf der Fahrt abhanden gekommen. Reifs fordert nun die Erstattung mindestens der Hälfte der Kosten für den Knecht, den Wert des Pferdegeschirrs, das er Fuß geliehen hatte, und des entstandenen Schadens. Er beruft sich dabei auf die Grundsätze der Gleichheit ("egalité") und des gemeinen Rechts ("sie pereat res, quae utrumque aequaliter concernit, perit utrique nequid partibus" = wenn eine Sache verloren geht, die jeden von beiden gleichermaßen betrifft, geht einem von beiden etwas von seinen (An-)Teilen verloren). Der Beklagte bittet zunächst um Aufschub und bietet dann an, sich zu vergleichen.

Archivaliensignatur
GerKer, 428
Umfang
Schriftstücke: 3

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff Sache
Schadensersatz
Indexbegriff Person
Fuß - Peter
Glantz, Sebastian, Gerichtsdirektor
Glasen, R., Sekretär
Reifs, Peter Joseph
Indexbegriff Ort
Kerpen - Friedensgericht

Laufzeit
1797

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:41 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1797

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