AV-Materialien

AIDS-kranke Strafgefangene im Strafvollzug

Verhältnis des Justizministeriums zu AIDS-kranken Strafgefangenen. Ministerium beruft sich auf den Paragraphen 455 Absatz 4 der Strafprozeßordnung, der die Unterbrechung einer Freiheitsstrafe regelt, wenn der Kranke nicht mehr im Anstaltskrankenhaus versorgt werden kann. SCHAIRER: "AIDS-kranke Strafgefangene sind Straftäter, die in Freiheit eine Gefahr für die Allgemeinheit werden könnten". Bedenken gegen die Entlassung von AIDS-kranken Strafgefangenen, da die meisten im Drogenmilieu untertauchen würden. SCHÄFER: Fortsetzung und Weiterentwicklung der AIDS- Aufklärungskampagne des Landes. Anzeigen in Szene- Zeitschriften und Tageszeitungen mit Hinweisen auf Schutzmöglichkeiten.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/002 D914002/128
Alt-/Vorsignatur
C914002/209
Umfang
0:03:45; 0'03

Kontext
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1991 >> März 1991
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/002 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1991

Indexbegriff Sache
Krankheit: Aids
Rechtswesen
Strafvollzug: Häftling

Provenienz
S 4
Laufzeit
Freitag, 1. März 1991

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:52 MEZ

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Objekttyp

  • AV-Materialien

Beteiligte

  • S 4

Entstanden

  • Freitag, 1. März 1991

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