AV-Materialien
AIDS-kranke Strafgefangene im Strafvollzug
Verhältnis des Justizministeriums zu AIDS-kranken Strafgefangenen. Ministerium beruft sich auf den Paragraphen 455 Absatz 4 der Strafprozeßordnung, der die Unterbrechung einer Freiheitsstrafe regelt, wenn der Kranke nicht mehr im Anstaltskrankenhaus versorgt werden kann. SCHAIRER: "AIDS-kranke Strafgefangene sind Straftäter, die in Freiheit eine Gefahr für die Allgemeinheit werden könnten". Bedenken gegen die Entlassung von AIDS-kranken Strafgefangenen, da die meisten im Drogenmilieu untertauchen würden. SCHÄFER: Fortsetzung und Weiterentwicklung der AIDS- Aufklärungskampagne des Landes. Anzeigen in Szene- Zeitschriften und Tageszeitungen mit Hinweisen auf Schutzmöglichkeiten.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/002 D914002/128
- Alt-/Vorsignatur
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C914002/209
- Umfang
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0:03:45; 0'03
- Kontext
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Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1991 >> März 1991
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/002 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1991
- Indexbegriff Sache
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Krankheit: Aids
Rechtswesen
Strafvollzug: Häftling
- Provenienz
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S 4
- Laufzeit
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Freitag, 1. März 1991
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:52 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- AV-Materialien
Beteiligte
- S 4
Entstanden
- Freitag, 1. März 1991