Akten

Zulageregelung für das einquartierte Militär

Befreiung der Unteroffiziere von der Zulage.- Weigerung der Regimentsfeldschere Lembke und Herenius zur Zahlung der Zulage für eingeführte Seife.- Abgabeverweigerung des Oberauditeurs (Militärgerichtsbeamter) von Heß für den aus Hamburg bezogenen Wein.

Archivaliensignatur
Rep. 35, Nr. 313

Kontext
Pfundkammer der Stadt Stralsund >> 03. 01.04.23.03. Zulage (Pfundgeld) >> 03.01. 01.03.24.03.01. Regelung der Zulage >> 03.01.06. 01.03.24.03.01.06. Regelung der Zulage für das Militär
Bestand
01.03.24. Pfundkammer der Stadt Stralsund Pfundkammer der Stadt Stralsund

Laufzeit
1709 - 1767

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:03 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakten

Entstanden

  • 1709 - 1767

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