Akten
Bayerische Theologica Consilia von der Messe und den suffragiis für die Abgestorbenen, dann die Transsubtantiation; Frankfurter Abschied bezüglich der lutherischen Kurfürsten und anderer Fürsten und die Bedenken der Theologen; Dekret Kaiser Ferdinands I. wegen der geistlichen Vorbehalte
- Archivaliensignatur
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Kurbayern Äußeres Archiv, BayHStA, Kurbayern Äußeres Archiv 4250
- Alt-/Vorsignatur
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Staatsverwaltung 2733
Zusatzklassifikation: Religionsacta des Römischen Reichs Tom. Pars V
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Sonstige Erschließungsangaben
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Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: 433 fol.
- Kontext
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Kurbayern Äußeres Archiv >> 38 Status ecclesiasticus >> 38.18 Religionsacta des Römischen Reiches
- Bestand
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Kurbayern Äußeres Archiv
- Indexbegriff Sache
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Messe
Transsubtantiation
- Indexbegriff Person
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Ferdinand I., Kaiser
- Provenienz
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Kurbayern Äußeres Archiv
- Laufzeit
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1558-1559
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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03.04.2025, 13:28 MESZ
Datenpartner
Bayerisches Hauptstaatsarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Amtsbücher / Akten
Beteiligte
- Kurbayern Äußeres Archiv
Entstanden
- 1558-1559
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König Ferdinand I. bestimmt unter Inserierung eines Privilegs des Königs Wadisslaus von Hungern und Behaim, d.d. 25. Juli 1514, die Empfangung der von der Krone Behaim zu Lehen rührenden Städte und Schlösser Lauf und Herspruckh, der Stadt Felden, des Marktes Betzenstain, der Schlösser Reichenneckh, Hohenstain, Stierbergk und Haimpurg sowie der Vogtei über die Klosterpropstei Bergen durch zwei Lehenträger der Reichsstadt Nürnberg und die Erlegung einer Lehentaxe von 500 rheinischen Gulden bei jedem Herrenfall betreffend, dass nachdem seither zu den oben aufgeführten Lehenstücken noch Haidegkh und Grefenberg gekommen, die Lehentaxe für alle bei jeden Herrenfall 600, und bei dem Tode eines der beiden Lehentrager 300 rhein. Gulden in Gold betragen solle.
