Bestand
Regierung Arnsberg / Feuerwehr, Zivilschutz, Katastrophenschutz (Bestand)
Organisation 1943-1971; Personal 1948-1952; Dienstgebäude 1963-1978; Kampfmittelräumdienst 1947-1952.
Form und Inhalt: Behördengeschichte Regierung Arnsberg
Die Regierung oder auch Bezirksregierung Arnsberg ist eine der fünf Bezirksregierungen in NRW und ist eine Landesmittelbehörde oder auch Bündelungsbehörde. Flächenmäßig ist der Regierungsbezirk Arnsberg der größte Regierungsbezirk in NRW. An der Spitze der Bezirksregierung steht der Regierungspräsident bzw. die Regierungspräsidentin als Vertreter/in der Landesregierung in Regierungsbezirk.
Vorgeschichte und Gründung der Regierung Arnsberg
Die Einteilung der Regierungsbezirke und damit die Gründung der Regierungen gehen im Wesentlichen auf die Einrichtung der preußischen Regierungsbezirke aus dem Jahr 1816 zurück. Allerdings reichen die Anfänge bis in das Jahr 1803 zurück, als nach dem Reichsdeputationshauptschluss zur Verwaltung der ehemals geistlichen Herrschaften eine Kriegs- und Domänenkammer für die neuen preußischen Gebiete in Westfalen eingerichtet wurde, um die allgemeine staatliche Verwaltung zu betreiben. Im Zuge der preußischen Reformen 1808 wurde die Behörde des Regierungspräsidenten in Preußen (”Königliche Regierung“) eingeführt und ersetzte die Kriegs- und Domänenkammern als Mittelinstanz. Auf diese Weise sollten die Aufgaben der staatlichen Verwaltung für ein Gebiet gebündelt und damit einfacher und effektiver werden. Während der napoleonischen Zeit befanden sich auf dem Gebiet des heutigen Regierungsbezirks Arnsberg hauptsächlich das Großherzogtum Berg und das Großherzogtum Hessen-Darmstadt.
Nach dem Wiener Kongress kam es schließlich 1815 zur Gründung der Provinz Westfalen und in der ”Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden“ vom 30. April 1815, die bereits von den preußischen Reformideen in Bezug auf eine effektivere Staatsstruktur durchdrungen war, wurde u.a. die staatliche Binnengliederung der Provinz genauer ausgeführt. Im Zuge der weiteren Gebietsverhandlungen wurde auch die Frage nach den Sitzen der Regierungsbezirke diskutiert. Für den südwestfälischen Regierungsbezirk schien sich im Sommer 1815 zunächst Hamm durchzusetzen, bis die Wahl, durch den ersten Oberpräsidenten der Provinz Westfalen Ludwig von Vincke vorangetrieben, gegen Ende des Jahres auf Arnsberg als Sitz der Regierung fiel. Der neu gebildete Regierungsbezirk Arnsberg umfasste das frühere kurkölnisch Herzogtum Westfalen, die ehemalige Grafschaft Mark, die ehemalige Freie Reichsstadt Dortmund und die Grafschaft Dortmund, die Grafschaft Limburg und später auch die Stadt Lippstadt. Nachdem 1817 das Siegerland und die beiden Grafschaften Wittgenstein vom Regierungsbezirk Koblenz in den Regierungsbezirk Arnsberg umgegliedert wurden, war das Zuständigkeitsgebiet der Arnsberger Regierung komplett. Diese Grenzziehung ist weitestgehend (im Jahr 1928 wurde der Stadtkreis Gelsenkirchen-Buer dem Regierungsbezirk Münster zugeordnet) bis heute erhalten geblieben. Die erste Binnengliederung in Kreise erfolgte weitestgehend in Anlehnung an bestehende Verwaltungsgrenzen, wurde aber bereits 1817 und 1932 angepasst. Nach weiteren Anpassungen, Umstrukturierungen und der kommunalen Neugliederung um 1975 besteht der Regierungsbezirk Arnsberg heute aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest, Kreis Unna sowie den kreisfreien Städten Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne.
Aufbau und Aufgaben
Die Bezirksregierung Arnsberg hat heute als Landesmittelbehörde eine Bündelungsfunktion und damit vielfältige Aufgabenbereiche. Bereits in der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und Finanzbehörden vom 26. Dezember 1808 wurde die Bündelungsaufgabe der neu eingerichteten Regierungsbehörden als ”Vereinigungspunkt der gesamten inneren Staatsverwaltung in Beziehung auf die Polizei-, Finanz- und Landeshoheitsangelegenheiten“ ausgedrückt. Dieses neue Verwaltungssystem wurde nach dem Wiener Kongress auf die neuen preußischen Territorien übertragen.
Nach der Gründung der Regierung Arnsberg wurden zunächst nur zwei Abteilungen eingerichtet: die Abteilung I für innere Angelegenheiten und die Abteilung II für Angelegenheiten in Bezug auf das Staatseinkommen und das Steuerwesen. Während sich aufgrund wachsender Aufgaben die Anzahl der Abteilungen 1825 in den Regierungen verdoppelt, bildeten die Provinzen Rheinland und Westfalen eine Ausnahme, da die Kabinettsorder von 1825 hier nicht eingeführt wurde und somit die zwei Abteilungen bestehen blieben. Immer wieder kam es aber durch Gründung von Sonderbehörden und damit Aufgabenausgliederungen zur Entlastung der Regierung. Die Ausdifferenzierung der Abteilungen fand auch in den westlichen Provinzen ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stetig statt und unterliegt bis heute vielseitigen Veränderungen. Insbesondere bedingt durch Verwaltungsreformen, die Bildung oder Auflösung von Sonderbehörden und damit die Verlagerung von Aufgaben ist die Abteilungsstruktur und insbesondere die Binnenstruktur der Abteilungen (der Dezernate) stetig im Wandel. Heute übernehmen die Bezirksregierungen in allen Verwaltungszweigen wichtige Aufgaben, ausgenommen sind lediglich die Bereiche Justiz, Finanzen und Wissenschaft. Der Aufbau und die Geschäftsordnung der Bezirksregierungen werden heute vom Innenministerium im Einvernehmen mit den betroffenen Ressorts festgelegt. Die Fachaufsicht über die einzelnen Abteilungen bzw. Dezernate führt das jeweils fachlich zuständige Ministerium.
Sonderzuständigkeiten der Bezirksregierung Arnsberg über den Regierungsbezirk hinaus
··Zuweisung und Umverteilung von Flüchtlingen (landesweit)
·Steuerung der Integration der Zugewanderten (landesweit) durch das Kompetenzzentrum für Integration (KfI) und die Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LaKI
·Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe (für die Regierungsbezirke Arnsberg, Münster und Detmold)
·Bergbau und Energie (Abteilung 6), landesweit
·Obere Fischereibehörde für die Regierungsbezirke Arnsberg und Münster
Unterbringung der Behörde
Die neu gegründete Regierung bezog zunächst das ehemalige Gerichts- und Gefängnisgebäude in der Jägerstraße, bis nach einigen Um- und Anbauten 1926 das frei gewordene Lehrerinnenseminar in der Seibertzstraße bezogen wurde. Neben einigen Außenstellen und Neubauten hat die Bezirksregierung Arnsberg auch heute noch hier noch ihren Sitz. Im Jahr 1964 wurde ein elfgeschossiger Hochhausneubau direkt neben dem alten Gebäude an der Seibertzstraße als zusätzliches Dienstgebäude der Bezirksregierung bezogen.
Liste der Regierungspräsidenten/Regierungspräsidentinnen (mit Amtszeiten)
··Friedrich von Bernuth (1816-1825)
·Karl Graf von Flemming (1825-1831)
·Philip-Ludwig Wolfart (1831-1836)
·Georg Wilhelm Keßler (1836-1845)
·Heinrich Graf von Itzenplitz (1845-1848)
·Moritz von Bardeleben (1848-1849)
·Karl von Bodelschwingh (1849-1851)
·Ernst von Bodelschwingh (1851-1854)
·Friedrich Wilhelm von Spankeren (1854-1863)
·Heinrich Wilhelm von Holzbrink (1863-1874)
·Georg Maximilian Franz von Steinmann (1874-1880)
·Alfred von Rosen (1880-1889)
·Wilhelm Julius Reinhold Winzer (1889-1901)
·Ludwig von Renvers (1901-1903)
·Franz Freiherr von Coels von der Brügghen (1903-1907)
·Friedrich Ernst von Schwerin (1907)
·Alfred Georg von Bake (1908-1919)
·Max König (1919-1933)
·Max von Stockhausen (1933-1935)
·Ludwig Runte (1935-1942)
·Lothar Eickhof (1942-1945)
·Fritz Fries (1945-1949)
·Hubert Biernat (1950-1956)
·Ernst Schlensker (1956-1973)
·Fritz Ziegler (1973-1977)
·Richard Grünschläger (1977-1990)
·Raghilt Berve (1990-1998)
·Wolfram Kuschke (1998-2002)
·Renate Drewke (2003-2005)
·Helmut Diegel (2005-2010)
·Gerd Bollermann (2010-2015)
·Diana Ewert (2015-2017)
·Hans-Josef Vogel (seit 2017)
Bestandsgeschichte
Der als Zugang 67/80 in das Staatsarchiv gelangte Bestand von 115 Stehordnern des Dezernats 22 wurde bis auf wenige ausgewählte Beispiele kassiert. Er enthielt ausschließlich Serienakten aus dem Bereich der zivilen Verteidigung und des Luftschutzes sowie des Katastrophenschutzes betr. Anmietung von Räumen, Kfz.-Unfälle, Landeshaushalt, Einrichtungen des Warn- und Alarmdienstes in Städten und Gemeinden.
(Januar 1984, Müller)
Das Dezernat 22 (Gefahrenabwehr, Kampfmittelbeseitigung) ist die entsprechende Organisationseinheit in der Bezirksregierung Arnsberg, welche die Aufgaben im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes übernimmt. Die Bezirksregierung Arnsberg agiert dabei im Bereich Kampfmittelbeseitigung für die Regierungsbezirke Arnsberg, Münster und Detmold.
Juni 2019
Cordula Rehr
Die Akten sind folgendermaßen zu bestellen:
K 101/Regierung Arnsberg, Nr. ....
- Reference number of holding
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K 101 K 101,06
- Extent
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35 Akten, Findbuch K 101,06.; 34 Akten, Findbuch K 101,06.
- Language of the material
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German
- Context
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Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.1. Innere Verwaltung (K) >> 3.1.2. Bezirksregierungen >> 3.1.2.1. Regierung Arnsberg >> Regierung Arnsberg
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Feuer! Stadtbrand in Westfalen. Eine Ausstellung des Westfälischen Museumsamtes Münster 1990/91, Red. Peter Höher u.a., Münster 1990; Innenminister NRW (Hg.), Feuerschutz und Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen, Köln 1975.
Bezirksregierung Arnsberg (Hrsg.): Wandel gestalten, Vielfalt leben. 200 Jahre Bezirksregierung Arnsberg, 2016.
Bezirksregierung Arnsberg (Hrsg.): 200 Jahre Bezirksregierung Arnsberg (1916 bis 2016). Entstehung - Entwicklung - Einblicke, 2016.
Regierungspräsident Arnsberg (Hrsg.): 175 Jahre Regierungsbezirk Arnsberg. Ausstellung im Großen Sitzungssaal des Regierungshauptgebäudes in Arnsberg vom 5. September bis 4. Oktober 1991, 1991 (= Schriften der Universitätsbibliothek Münster, Bd. 7).
- Date of creation of holding
-
1943-1978
- Other object pages
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- Last update
-
06.03.2025, 6:28 PM CET
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1943-1978