Tektonik
3.1.9.11. Mönchengladbach
1. Entstehung: 1949 2. Schließung: 3. Zuständigkeiten: Nach den §§ 2, 2a ArbGG ausschließlich zuständig für die dort genannten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, vor allem für Kündigungen, Befristungen, Arbeitspapiere, Zeugnisse, Haftungsfragen, und in einem besonderen Beschlussverfahren auch für Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz und Entscheidungen über die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Vereinigung. Die Gerichte für Arbeitssachen sind nach § 6 ArbGG mit Berufsrichtern und mit ehrenamtlichen Richtern aus den Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber besetzt. Die funktionelle Beteiligung der ehrenamtlichen Richter in allen Instanzen hat für die Akzeptanz und Befriedungsfunktion der Rechtsprechung eine zentrale Bedeutung. Mönchengladbach, Grevenbroich, Jüchen und Korschenbroich Gerichtstag (auswärtige Sitzung) in Neuss, Kreis Neuss mit Ausnahme der Gemeinden Grevenbroich, Jüchen und Korschenbroich http://www.arbg-moenchengladbach.nrw.de/gerichtsbezirk/index.php (Stand 2014) 4. Organisationsstruktur: 5. Amtssitz: 41061 Mönchengladbach, Hohenzollernstraße 155 6. Leitung: Dr. Kurt Meyer (1999 nachgewiesen] Annette Klempt (nachgewiesen 2003-01.08.2017) Peter Jakubowski (07.08.2017- Stand Dez. 2021)
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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 3. Justiz- und Finanzbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln >> 3.1. Gerichte >> 3.1.9. Arbeitsgerichte
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06.03.2025, 6:28 PM CET
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