Gliederung

Beirat für Menschen mit Behinderung

Der Beirat für Menschen mit Behinderung findet seine rechtliche Grundlage im Behindertengleich-stellungsgesetz NRW. Die Stadt Düsseldorf hat sich durch Satzung verpflichtet, diesen Beirat zu bilden. Er besteht überwiegend aus Mitgliedern, die von Behindertenorganisationen bestellt werden. Die Amtszeit des Beirates für Menschen mit Behinderung beträgt fünf Jahre. Die erste Sitzung des Beirates fand am 21. August 2008 statt.

Kontext
Protokolle der Ausschüsse, Bezirksvertretungen, Beiräte und Verwaltungsgremien >> Gremien des Stadtrates >> Beiräte und Räte
Bestand
9-1-0 Protokolle der Ausschüsse, Bezirksvertretungen, Beiräte und Verwaltungsgremien Protokolle der Ausschüsse, Bezirksvertretungen, Beiräte und Verwaltungsgremien

Weitere Objektseiten
Geliefert über
Letzte Aktualisierung
30.04.2025, 14:41 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Stadtarchiv Düsseldorf. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Ähnliche Objekte (12)