Gliederung
Beirat für Menschen mit Behinderung
Der Beirat für Menschen mit Behinderung findet seine rechtliche Grundlage im Behindertengleich-stellungsgesetz NRW. Die Stadt Düsseldorf hat sich durch Satzung verpflichtet, diesen Beirat zu bilden. Er besteht überwiegend aus Mitgliedern, die von Behindertenorganisationen bestellt werden. Die Amtszeit des Beirates für Menschen mit Behinderung beträgt fünf Jahre. Die erste Sitzung des Beirates fand am 21. August 2008 statt.
- Kontext
-
Protokolle der Ausschüsse, Bezirksvertretungen, Beiräte und Verwaltungsgremien >> Gremien des Stadtrates >> Beiräte und Räte
- Bestand
-
9-1-0 Protokolle der Ausschüsse, Bezirksvertretungen, Beiräte und Verwaltungsgremien Protokolle der Ausschüsse, Bezirksvertretungen, Beiräte und Verwaltungsgremien
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
30.04.2025, 14:41 MESZ
Datenpartner
Stadtarchiv Düsseldorf. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.