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20) Zu einer gegenseitigen Ausgleichung des Schadens wird von dem Erzbischof von Mainz eine gütliche Unterhandlung nach Tauberbischofsheim (Bischofsheim) ausgeschrieben. Gundelsheim will von diesem Zusammentritt ausgenommen werden und vermeldet, dass von ihren Leuten den mainzischen Untertanen keinen Schaden zugefügt wurde. Als der mainzische Haufen unter Anführung des Georg Metzlers von Ballenberg zu ihnen nach Gundelsheim kam, hätten sie genötigt elf Männer aus der Stadt, von denen jeder 1 fl. zur Zehrung bei sich hatte, an den Haufen abgegeben. Diese Männer mussten auch gegen Buchheim und Amorbach ziehen, hätten aber keine mainzischen Untertanen geschädigt, September 1526

Signatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 54 Bü 76, 3
Archivalientitel
Entschädigungsforderungen zwischen dem Deutschen Orden und Kurmainz, den Bischöfen von Bamberg und Würzburg und den Grafen von Hohenlohe wegen gegenseitig erlittener Schäden

Kontext
Bauernkrieg >> 2. Akten >> 7. Deutscher Orden in Mergentheim >> Entschädigungsforderungen zwischen dem Deutschen Orden und Kurmainz, den Bischöfen von Bamberg und Würzburg und den Grafen von Hohenlohe wegen gegenseitig erlittener Schäden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 54 Bauernkrieg

Indexbegriff Person
Indexbegriff Ort
Amorbach MIL
Ballenberg : Ravenstein MOS
Buchheim TUT
Gundelsheim HN
Mainz MZ
Tauberbischofsheim TBB

Laufzeit
1525-1532

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:49 MEZ

Objekttyp


  • Dokument

Entstanden


  • 1525-1532

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