Bestand
Gesandtschaft der Vier freien Städte am Bundestag in Frankfurt am Main (Bestand)
Verwaltungsgeschichte: Die vier dem Deutschen Bund angehörenden freien Städte Lübeck, Frankfurt, Bremen und Hamburg waren von 1815 bis zur Auflösung des Deutschen Bundes jede durch einen Gesandten am Frankfurter Bundestag vertreten, von denen abwechselnd einer die den Städten zustehende 17. Stimme führte. Eine gemeinsame Gesandtschaft gab es nicht, wohl aber bis ca. 1840 eine gemeinsame Registratur der vier freien Städte neben denen der einzelnen Gesandtschaften. Eine notwendige ständige Unterrichtung der jeweils nicht stimmführenden Gesandten führte zu Überschneidungen in der Aktenführung, so daß auch die Registratur der hamburgischen Gesandschaft eine große Anzahl der alle Städte betreffenden Vorgänge enthielt.
Archivierungsgeschichte: Die laufend ans Archiv abgegebenen Akten der älteren Hamburger Gesandtschaft am Bundestag sind 1842 verbrannt. Den vorliegenden, alle politischen Angelegenheiten des Deutschen Bundes betreffenden Bestand bilden zum einen die erst 1896 abgelieferte alte Registratur der vier Städte (1815-1847), zum anderen die als eigentliches Gesandtschaftsarchiv von Senator Kirchenpauer 1852 begründete Registratur (1848-1858) und zum dritten die ab 1864 vom interimistischen Gesandten Krüger eingerichtete Registratur (1864-1866).
Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2011.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 132-5/5 Gesandtschaft der Vier freien Städte ..., Nr. ... .
Bestandsbeschreibung: Die vier dem Deutschen Bund angehörenden freien Städte Lübeck, Frankfurt, Bremen und Hamburg waren von 1815 bis zur Auflösung des Deutschen Bundes jede durch einen Gesandten am Frankfurter Bundestag vertreten, von denen abwechselnd einer die den Städten zustehende 17. Stimme führte. Eine gemeinsame Gesandtschaft gab es nicht, wohl aber bis ca. 1840 eine gemeinsame Registratur der vier freien Städte neben denen der einzelnen Gesandtschaften. Eine notwendige ständige Unterrichtung der jeweils nicht stimmführenden Gesandten führte zu Überschneidungen in der Aktenführung, so daß auch die Registratur der hamburgischen Gesandschaft eine große Anzahl der alle Städte betreffenden Vorgänge enthielt.
Die laufend ans Archiv abgegebenen Akten der älteren Hamburger Gesandtschaft am Bundestag sind 1842 verbrannt. Den vorliegenden, alle politischen Angelegenheiten des Deutschen Bundes betreffenden Bestand bilden zum einen die erst 1896 abgelieferte alte Registratur der vier Städte (1815-1847), zum anderen die als eigentliches Gesandtschaftsarchiv von Senator Kirchenpauer 1852 begründete Registratur (1848-1858) und zum dritten die ab 1864 vom interimistischen Gesandten Krüger eingerichtete Registratur (1864-1866).
- Bestandssignatur
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Staatsarchiv Hamburg, 132-5/5
- Umfang
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Laufmeter: 5
- Kontext
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Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik) >> REGIERUNG, VOLKSVERTRETUNG, ALLGEMEINE UND INNERE STAATSVERWALTUNG >> ALLGEMEINE UND INNERE STAATSVERWALTUNG >> HANSEATISCHE UND HAMBURGISCHE DIPLOMATISCHE VERTRETUNGEN
- Indexbegriff Sache
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Gesandtschaft der vier freien Städte am Bundestag in Frankfurt am Main
- Indexbegriff Ort
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Frankfurt am Main
- Bestandslaufzeit
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1814-1866
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Rechteinformation beim Datenlieferanten zu klären.
- Letzte Aktualisierung
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30.03.2022, 12:37 MESZ
Datenpartner
Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1814-1866