- Archivaliensignatur
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Urk. 13, 1063
- Alt-/Vorsignatur
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A I t 1293 Juni 7
- Formalbeschreibung
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Ausfertigung, Pergament, Siegel (beschädigt).
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hermann, Vikar der Mainzer Karmelitervikarie, bekundet, dass der Prior Heinrich und die übrigen Karmeliterbrüder in Kassel von dem Landgraf Heinrich von Hessen den Hof mit Häusern und Grundstücken in Kassel, den vormals die Jüdin Rechelin und zuletzt der Vogt [Johann] genannt Riedesel bewohnt haben, für 100 Mark hessischen Silbers zu einem Wohn- und Gotteshaus gekauft haben und jährlich dafür dem Landgrafen zu Martini und am Johannistag je fünf Mark zahlen müssen, bis sie diesen Zins mit 100 Mark auslösen. Ferner bezeugt Hermann, dass die Kasseler Karmeliter gelobt haben, kein dem Landgrafen gehöriges Haus, Grundstück oder sonstiges weltliches Gut ohne seine besondere Erlaubnis als Schenkung oder Vermächtnis anzunehmen, sowie keinen weltlichen Bürger Kassels außer zur Zeugnisabgabe vor das geistliche Gericht zu fordern. Nur für den Fall, dass sie vor dem Gerichte des Landgrafen oder seiner Schöffen ihr Recht nicht erhalten haben oder abgewiesen worden sind, dürfen sie an beliebigem Orte den geistlichen Richter anrufen. Auf Bitten der Kasseler Karmeliter bestätigt Hermann nach voraufgegangener Beratung mit dem Karmeliterprior Her[mann] zu Frankfurt und andern Ordensbrüdern diesen Vertrag. Siegel des Hermann.
- Kontext
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Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe K >> 1 Ka >> 1.5 Kassel, Karmeliterkloster
- Bestand
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
- Laufzeit
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1293 Juni 07
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1293 Juni 07