Forschungsbericht

Wissenschaftliche Untersuchung der Rahmenbedingungen für Bürgerenergie in Ländern Mittel- und Osteuropas : Kurztitel: Bürgerenergie in MOE

Zusammenfassung: Bürgerenergie wird im nationalen und internationalen Kontext unterschiedlich bezeichnet und definiert. Oft wird dabei das Konzept des „Prosumers“ genutzt, um auszudrücken, dass Energieerzeugende (Producers) gleichzeitig auch Energienutzende (consumers) sind. Eine einheitlich akzeptierte Definition scheint es bislang zwar nicht zu geben, allerdings bestimmte Kriterien, die bei fast allen Charakterisierungen relevant sind. Dazu gehört die Teilhabe/Partizipation von Bürger*innen bei der Energiewende und dezentrale Strukturen der Energiewirtschaft.Im europäischen Kontext wurde durch die Erneuerbare-Energien-Richtline (RED II) von 2018 und die EUElektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (Richtlinie 2019/944) der Begriff „energy communities“ definiert. Mit diesen Richtlinien wurden Vorgaben für „citizen energy communities“ und „renewable energy communities“ geschaffen (Caramizaru and Uihlein 2020). Daneben wird in den beiden Richtlinien aber auch eingeräumt, dass noch weitere Formen von Bürgerenergiegemeinschaften möglich sind. Laut den EU-Vorgabensollen diese Bürgerenergiegesellschaften dabei helfen, private finanzielle Mittel zu mobilisieren, Opposition gegen den Ausbau erneuerbarer Energie zu verringern und auch die Flexibilität der Märkte zu erhöhen (BRIDGE 2019). Die Europäischen Richtlinien vereinfachen für die Bürger*innen die Erzeugung, die Speicherung und den Verkauf von selbsterzeugter Energie. Die rechtliche Verankerung dieser Rechte von Bürgerenergieerzeugenden wird von entsprechenden Akteuren im Bereich Bürgerenergie als positiv gesehen (vgl. z.B. Friends of the Earth 20192). Es gibt unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen die genutzt werden, um Bürgerenergieprojektezu fördern. Neben „net-metering“ (wie z.B. in Polen seit 2015 oder auch in Moldawien seit 2016 gemäß UNECE 20173) oder „smart metering“ (Stromerzeugung und -verbrauch werden dabei miteinander verrechnet) sind dies auch Einspeisevergütungen (feed-in tariffs) oder die Zahlung von Prämien (premiums) oder Steuererleichterungen. In Albanien beispielsweise gibt es eine Einspeisevergütung für kleine Wasserkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 10 MW (UNECE 2017) oder auch in Moldawien, dort trat 2016 eine Regelung zur Einspeisevergütung in Kraft (ebd.)

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
1 Online-Ressource (261 Seiten)
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Illustrationen

Klassifikation
Natürliche Ressourcen, Energie und Umwelt
Schlagwort
Erneuerbare Energien
Energieversorgung
Energiewirtschaft
Bürgerbeteiligung
Osteuropa
Deutschland
Europa

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Wien, Berlin
(wer)
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
(wann)
2024
Urheber
Geißler, Gesa
Mitrofanenko, Tamara
Köppel, Johann
Beteiligte Personen und Organisationen

URN
urn:nbn:de:101:1-2408261156353.610431143884
Rechteinformation
Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Letzte Aktualisierung
15.08.2025, 07:33 MESZ

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Objekttyp

  • Forschungsbericht

Beteiligte

Entstanden

  • 2024

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