Archivale

An Johann Wendel Kurrer, Licentiaten beider Rechte und Syndicus der Reichsstadt Reuttlingen, Schwager des Unterzeichneten

Regest: Der Unterzeichnete hat über die ihm vorgelegte Hexen-Sach nachgedacht. Er findet, dass kein Mensch ohne neue genugsame Indicien wiederum zu torquieren (= foltern) ist.
Weil die Rea (= Angeklagte) schon in die 3/4 Jahr im Gefängnis festgehalten und gemartert worden ist, so wäre sein Bedenken (= seine Meinung), man hätte sie uneingestellt (= unverzüglich) noch zur Zeit absolviert (= freigelassen) und denjenigen, welche sie angegeben, alle Rechte und Ansprüche gegen sie vorbehalten. Wollten sie alsdann die Sach nicht versitzen lassen, könnten sie ordentlich gegen sie klagen.
Sollte man sonst länger diese Rea im Gefängnis festhalten und doch schliesslich nichts auf (= gegen) sie gefunden werden, so möchte es einen grossen Schimpf verursachen. Es wäre ohnedies ratsamer gewesen, man hätte die Sach mit der Rea nicht so lang verweilt (= verzögert) ...

Reference number
A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7791
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Ausstellungsort: Tüwingen

Zeugen / Siegler / Unterschriften: David Bayer

Siegel (Erhaltung): auf der Rückseite Reste von Petschaft-Abdruck

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 23 Hexenprozesse
Holding
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)

Date of creation
1645 April 23

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1645 April 23

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