Archivale
An Johann Wendel Kurrer, Licentiaten beider Rechte und Syndicus der Reichsstadt Reuttlingen, Schwager des Unterzeichneten
Regest: Der Unterzeichnete hat über die ihm vorgelegte Hexen-Sach nachgedacht. Er findet, dass kein Mensch ohne neue genugsame Indicien wiederum zu torquieren (= foltern) ist.
Weil die Rea (= Angeklagte) schon in die 3/4 Jahr im Gefängnis festgehalten und gemartert worden ist, so wäre sein Bedenken (= seine Meinung), man hätte sie uneingestellt (= unverzüglich) noch zur Zeit absolviert (= freigelassen) und denjenigen, welche sie angegeben, alle Rechte und Ansprüche gegen sie vorbehalten. Wollten sie alsdann die Sach nicht versitzen lassen, könnten sie ordentlich gegen sie klagen.
Sollte man sonst länger diese Rea im Gefängnis festhalten und doch schliesslich nichts auf (= gegen) sie gefunden werden, so möchte es einen grossen Schimpf verursachen. Es wäre ohnedies ratsamer gewesen, man hätte die Sach mit der Rea nicht so lang verweilt (= verzögert) ...
- Reference number
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A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7791
- Formal description
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Beschreibstoff: Pap.
- Further information
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Ausstellungsort: Tüwingen
Zeugen / Siegler / Unterschriften: David Bayer
Siegel (Erhaltung): auf der Rückseite Reste von Petschaft-Abdruck
Genetisches Stadium: Or.
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 23 Hexenprozesse
- Holding
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A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
- Date of creation
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1645 April 23
- Other object pages
- Last update
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20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1645 April 23