Archivale

Vereinbarung zwischen Hofrat J. de Paula und Jacob Hoffman.

Enthält: Der Hofrat zahlt noch an Hoffman 250 G . , übergibt diesem alle im Urteil v. 1765 Okt. 5 und der Klageschrift Hoffmans v. 1762 Febr. 12 genannten Obligationen, die Quittung des Rittmeisters Bauman und die von Dr. Hasenbach verzeichneten Effekten und wird dann wegen der Kost- und Reisegelder für quitt erklärt. Hoffman übergibt dafür die entsprechenden Reversale über die 400 Gulden und die Leibrenten. Damit gilt der Rechtshändel als beendet.

Archivaliensignatur
E1 A 172/83
Alt-/Vorsignatur
Vorl. Nr.: 423
172/83

Kontext
Urkunden >> Rathausarchiv
Bestand
E1 A Urkunden

Laufzeit
11. Januar 1766

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:49 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 11. Januar 1766

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