Archivale
Vereinbarung zwischen Hofrat J. de Paula und Jacob Hoffman.
Enthält: Der Hofrat zahlt noch an Hoffman 250 G . , übergibt diesem alle im Urteil v. 1765 Okt. 5 und der Klageschrift Hoffmans v. 1762 Febr. 12 genannten Obligationen, die Quittung des Rittmeisters Bauman und die von Dr. Hasenbach verzeichneten Effekten und wird dann wegen der Kost- und Reisegelder für quitt erklärt. Hoffman übergibt dafür die entsprechenden Reversale über die 400 Gulden und die Leibrenten. Damit gilt der Rechtshändel als beendet.
- Archivaliensignatur
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E1 A 172/83
- Alt-/Vorsignatur
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Vorl. Nr.: 423
172/83
- Kontext
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Urkunden >> Rathausarchiv
- Bestand
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E1 A Urkunden
- Laufzeit
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11. Januar 1766
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 13:49 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 11. Januar 1766