Urkunden

Verkauf wüster Hausstätten

Regest: Bürgermeister und Rat der Stadt Sendenhorst bezeugen, daß seit den Bränden von 1639 und 1650 mehrere Sendenhorster Hausstätten wüst liegen, und daß, um das Aufkommen der Fürstl. Landschatzung zu sichern und zu dem Zweck die Wiederbebauung der wüsten Stätten zu herreichen, eine gerichtliche Schätzung der Hausplätze erfolgte. Dabei wurde die bereits mit 30 Rtlr. 21 Schilling rückständige Landschatzung belastete Hausstätte des Dres Wilkens auf 22 Rtlr. geschätzt und auf dem Gerichtswege dem Sohn des verstorbenen Dres Wilkens, dem Henrich Wilken, Bürger zu Münster, zum Wiederaufbau angeboten. Da dieser kein Interesse zeigte, verkaufen Bürgermeister und Rat der Stadt Sendenhorst den Eheleuten Rembert Böckers und Christine Nottebeck, Bürger zu Sendenhorst, die wüste Hausstätte des Dres Wilckens, gelegen zwischen Berndt Jungmans und Christoffers Stätte, im Westen und im Süden an die gemeine Straße schießend, mitsamt allen zugehörigen alten und neuen Gerechtigkeiten, insbesondere den freien Brunnengang („Püttegang“) und die Frauenbank in der Kirche, frei und unbelastet mit Ausnahme eines Jahres-Rauchhellers an den Sendenhorster Pastor, der fürstl Landschatzung und der Stadtbeschwerde („stattsbeschwer“).

Digitalisierung: Kreisarchiv Warendorf

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Sen Stadt U Sendenhorst Urkunden des Armenhauses, 52
Formalbeschreibung
Pergament
Sonstige Erschließungsangaben
Siegelbeschreibung: Stadt Sendenhorst, Sekretsiegel, ab

Kontext
Sendenhorst Urkunden des Armenhauses
Bestand
Sen Stadt U Sendenhorst Urkunden des Armenhauses Sendenhorst Urkunden des Armenhauses

Laufzeit
1662 Dez 11

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:19 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde (vormodern)

Entstanden

  • 1662 Dez 11

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