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Zurückweisung eines Injurienvorwurfs

Enthält: Der nicht genannte Beklagte nimmt entsprechend dem ihm auferlegten Gerichtsbeschluss zu der von Henrich Kruchen gegen ihn erhobenen Klage wegen Injurien und Diffamierung Stellung. Die Beleidigungen seien nicht von ihm, sondern von Wilhelm von Delfft ausgesprochen worden, der deswegen schon öfters verklagt worden war. Er weist die Klage nach Form und Inhalt zurück. Weder seien Frageartikel eingereicht [für den Inquisitionsprozess], noch die Schmähungen formuliert worden. Außerdem sei die Sache zwei Jahre her und Wilhelm von Delfft - der damals anwesend war und hätte belangt werden können, inzwischen verstorben. Der Kläger solle also zuerst seine Artikel einbringen und für die bisher entstandenen Kosten einstehen. Ein Zusatz vom 15.5.1643 besagt, dass der Beklagte bei seinem Standpunkt blieb.

Reference number
GerKer, 1026
Extent
Schriftstücke: 1

Context
Schöffengericht Kerpen >> 4 Kriminalfälle der Niedergerichtsbarkeit >> 4.1 Beleidigung, üble Nachrede - ohne und mit Tätlichkeiten
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Date of creation
1643

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Last update
24.06.2025, 1:39 PM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1643

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