Urkunde
Christoph Müller von bzw. aus Grimmenstein, ehemaliger Eigenmann des Gotteshauses Weingarten und derzeit wohnhaft in Augsburg, reversiert gegenüber seinem ehemaligen Leibherrn folgendermaßen: Falls er in Zukunft mit dem Kloster und dem Konvent oder mit dessen Hintersassen und Eigenleuten in Rechtsstreitigkeiten geraten oder Forderungen gegen dieselben durchzusetzen haben sollte, wird er deren ordentlichen Gerichtsstand respektieren und sie keinesfalls vor fremden Gerichte verklagen. Sofern dem Aussteller durch Erbschaft oder auf sonstigem Wege Liegenschaften im Territorium oder in der Jurisdiktion Weingartens anfallen sollten, wird er dieselben keinesfalls selbst besitzen, sondern binnen eines Jahres nach Anfall an die dortigen Gotteshausleute verkaufen. Außerdem verspricht Müller, den Besitz weingartischer Güter auch nicht durch Belehnung oder sonstwie anzustreben.
- Archivaliensignatur
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 2778
- Maße
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19,7 x 29,7 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Aussteller: Christoph Müller
Empfänger: Kloster Weingarten
Siegler: Gwer Schellang, Bürger zu Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel anhängend
Vermerke: Rückvermerk
- Kontext
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Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1500-1549
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
- Indexbegriff Person
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Müller, Christoph
Schellang, Gwer
- Indexbegriff Ort
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Augsburg A
Grimmenstein, bei St. Margrethen, Kt. St. Gallen [CH]?
Ravensburg RV
- Laufzeit
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1522 März 22 (an sampstag nach dem sonnentag Reminiscere)
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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21.11.2025, 15:28 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1522 März 22 (an sampstag nach dem sonnentag Reminiscere)