Bestand
Personenstandsregister (ab 1874) (Bestand)
Bestandsgeschichte: 1. Die
Vorgeschichte
Durch das Inkrafttreten des
Personenstandsrechtsreformgesetzes (PStRG) am 01.01.2009 erfolgte eine
Novellierung des Personenstandsrechts, das die Zusammenarbeit zwischen
Standesämtern und Archiven auf eine vollkommen neue Grundlage stellte.
Während bisher allein die Standesämter für die Aufbewahrung der von ihnen
geführten Personenstandsregister zuständig waren, führte das PStRG
nunmehr sogenannte Fortführungsfristen ein. Diese sehen bei Ehe- und
Lebenspartnerschaftsregistern 80 Jahre, bei Geburtenregistern 110 Jahre
und bei Sterberegistern 30 Jahre vor (§ 5 Abs. 5). Nach dem Ende dieser
im Gesetz definierten Fortführungsfristen sind die Unterlagen dem
zuständigen öffentlichen Archiv anzubieten und verbleiben folglich nicht
mehr, wie bislang, beim Standesamt (§ 6, Abs. 3). Zu diesen Unterlagen
zählen neben den Heirats-, Familien-, Geburten- und Sterbebücher auch die
entsprechenden Sammelakten. Im Gesetz ist weiterhin vorgesehen, dass die
Personenstandsregister und Sicherungsregister (Zweitbücher) dauerhaft und
räumlich getrennt voneinander aufbewahrt werden müssen (§ 7, Abs. 1).
Damit sind diese der Bewertungshoheit der zuständige Archive entzogen und
müssen komplett übernommen werden. Dagegen unterliegen die Sammelakten
weiterhin der archivischen Bewertung, so dass in diesen Fällen nur die
archivwürdigen Unterlagen in den Archiven zu finden sein werden. Nach
Ablauf der Fortführungsfristen gelten für die Benutzung der
Personenstandsregister zudem nur noch die archivgesetzlichen
Bestimmungen, so dass die Unterlagen leichter benutzt werden
können.
Durch Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für
Inneres, Sport und Integration vom 01.12.2008 wurde für das Land
Niedersachsen festgelegt, dass die Personenstandsregister den jeweiligen
kommunalen Archiven angeboten werden sollen. Falls die Kommunen jedoch
keine eigenen Archive unterhalten, müssen die Unterlagen dem
Niedersächsischen Landesarchiv angeboten werden. Ebenso sollen die
Sicherungsregister (Zweitbücher) vom Niedersächsischen Landesarchiv
übernommen und aufbewahrt werden.
Bestandsgeschichte: 2. Der
Bestand
Auf Grund des modifizierten Personenstandsrechts und
des niedersächsischen Erlasses erfolgten schon frühzeitig verschiedene
Kontakte zwischen einzelnen ostfriesischen Standesämter und dem
Niedersächsischen Landesarchiv - Staatsarchiv Aurich, die bereits im
Februar 2009 zur ersten Aktenabgabe führten. Mit Hilfe der
mitzuliefernden Excel-Tabelle, in der die einzelnen Unterlagen aufgeführt
werden, lassen sich die Registerbände sehr rasch in AIDA erschließen, so
dass sie bereits eine Woche später zur Benutzung freigegeben werden
können.
Durch die Abgabe der Unterlagen wurde eine
Modifizierung der Archivtektonik notwendig. Der bisherige Bestand "Rep.
249 - Zivilstandsregister" wurde in "Rep. 249 a - Zivilstandsregister der
Napoleonischen Zeit" umbenannt, während für die neu abzugebenden
Registerbände der Bestand "Rep. 249 b - Personenstandsregister (ab 1874)"
eingeführt wurde.
Aurich im Februar 2009 Dr. Michael
Hermann
Bestandsgeschichte: 3.
Handhabe
Im Laufe des 20. Jahrhundert fand eine starke
Zentralisierung in der Verwaltung der Standesämter statt. Deshalb ist es
wichtig, sich diesen Verlauf bei der Suche zu vergegenwärtigen. Eine
Hilfe dazu ist eine Aufstellung über vorhandene Standesämter im Bereich
des Regierungsbezirks Aurich im Staatshandbuch von 1900 (S.
725-727).
Nach 1900 fand sukzessive eine Zusammenlegung der
einzelnen Ämter statt, die sich durch die Gebietsreform von 1972 und der
damit einher gehenden Bildung der Samtgemeinden, verstärkte. Die
Gliederung des Bestandes wurde so angelegt, dass man ausgehend vom
heutigen abgebenden Standesamt seine früheren Unterteilungen erkennen
kann.
Darüber hinaus sind in der Vergangenheit immer einige
Sonderwege möglich, so gehörte zum Beispiel der Auricher Ortsteil Schirum
bis Juni 1972 zum Standesamt Weene. Eine kleine Hilfe, mit einigen
Zuarbeiten der Standesämter, liegt daher auch dem Findbuch als Anlage
bei.
Aurich, 26.10.2012 Hennings
Bestandsgeschichte: Die Titel der
Ehe- und Heiratsregister wurden vereinheitlicht. Diese Register können
jetzt mit "Ehe*" und Name des Standesamtes recherchiert werden.
Aurich, 14.04.2021 Gründling
Zusatzinformationen: teilweise
verzeichnet
- Reference number of holding
-
Nds. Landesarchiv, Abt. Aurich, NLA AU, Rep. 249 b
- Context
-
Nds. Landesarchiv, Abt. Aurich (Archivtektonik) >> Gliederung >> 3 Personenstandsunterlagen
- Date of creation of holding
-
1874-1972
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
27.01.2023, 3:26 PM CET
Data provider
Niedersächsisches Landesarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1874-1972