Archivale

Kirchenstrafen

Enthält:
(1.) 1783 November 17: Ratsverlass (Kopie). Verweis auf Beschlüsse des im letzten Jahr gehaltenen Kirchenkonvents.
Das Mandat gegen die Entheiligung des Sabbaths soll alljährlich von den Kanzeln verlesen werden.
Die Geistlichen sollen in ihren Predigten die Gemeinden zum Kirchenbesuch anspornen, wie auch zum Besuch der Kinderlehre.
Der unschickliche Brauch jedoch, einzelne Personen öffentlich zu tadeln und damit zu beschämen soll ganz abgestellt werden. Vielmehr sollen die Geistlichen den Einzelnen privat ins Gewissen reden.
(2.) Schreiben an den Pfarrer in Artelshofen mit wörtlicher Wiedergabe des Obigen.

Archivaliensignatur
E 49/II Nr. 883
Sonstige Erschließungsangaben
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Kirchengerechtigkeit

Kontext
Holzschuher/Akten und Rechnungen
Bestand
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen

Indexbegriff Sache
Ratsverlass
Kopie
Kirchenkonvent 1782
Mandat
Feiertag
Kanzelabkündigung
Kirchenbesuch
Kinderlehre
Kirchenstrafe
Tadel öffentlicher
Indexbegriff Ort
Artelshofen

Laufzeit
1782 - 1783

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
05.06.2025, 13:00 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1782 - 1783

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