Urkunde

Bestätigung der Privilegien Frankenaus durch Landgraf Heinrich

Archivaliensignatur
Urk. 13, 1634
Alt-/Vorsignatur
A I t 1266 April 4
Formalbeschreibung
Ausfertigung (kassiert), Pergament, Siegel (ab und verloren).
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Heinrich bestätigt den Bürgern von Frankenau alle ihnen von seinem verstorbenen Onkel, dem römischen König Heinrich [Raspe], Landgrafen von Thüringen, verliehenen Rechte und Freiheiten und gewährt ihnen die Gnade, dass niemand einem Bürger das Erbe oder das Besthaupt abnehmen darf, dass sie vielmehr hierin das gleiche Recht, wie seine übrigen Städte haben sollen. Ferner dürfen, wie es vielleicht bisher geschehen ist, außerordentliche Steuern von ihnen nicht eingefordert werden. Auch sollen alle zu Häusern und Höfen Frankenaus gehörigen Acker zehntfrei sein. Zeugen: Gottfried von Rotenstein, landgräflicher Marschall, Gernand, Schultheiß von Marburg, Heinrich, landgräflicher Schreiber und Gottfried von Berndorf, Schultheiß in Frankenberg. Siegler: Landgraf Heinrich.

Kontext
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe F >> 2 Fr-Fü >> 2.1 Frankenau (Lkr. Waldeck-Frankenberg)
Bestand
Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]

Laufzeit
1266 April 04

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1266 April 04

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