- Archivaliensignatur
-
Urk. 13, 1634
- Alt-/Vorsignatur
-
A I t 1266 April 4
- Formalbeschreibung
-
Ausfertigung (kassiert), Pergament, Siegel (ab und verloren).
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Heinrich bestätigt den Bürgern von Frankenau alle ihnen von seinem verstorbenen Onkel, dem römischen König Heinrich [Raspe], Landgrafen von Thüringen, verliehenen Rechte und Freiheiten und gewährt ihnen die Gnade, dass niemand einem Bürger das Erbe oder das Besthaupt abnehmen darf, dass sie vielmehr hierin das gleiche Recht, wie seine übrigen Städte haben sollen. Ferner dürfen, wie es vielleicht bisher geschehen ist, außerordentliche Steuern von ihnen nicht eingefordert werden. Auch sollen alle zu Häusern und Höfen Frankenaus gehörigen Acker zehntfrei sein. Zeugen: Gottfried von Rotenstein, landgräflicher Marschall, Gernand, Schultheiß von Marburg, Heinrich, landgräflicher Schreiber und Gottfried von Berndorf, Schultheiß in Frankenberg. Siegler: Landgraf Heinrich.
- Kontext
-
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe F >> 2 Fr-Fü >> 2.1 Frankenau (Lkr. Waldeck-Frankenberg)
- Bestand
-
Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
- Laufzeit
-
1266 April 04
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
Hessisches Staatsarchiv Marburg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1266 April 04