Akten | Bestand
Landgericht ä.O. Wörth II (Bestand)
Vorwort: 1. Die
bayerischen Landgerichte ä.O.
Die
sogenannten Landgerichte ä.O. (= älterer Ordnung) wurden
in Bayern ab 1802 zur grundlegenden Neuordnung des
Staatsgebiets eingerichtet. Ziel war die Schaffung
einheitlicher staatlicher Unterbehörden mit identischen
Kompetenzen und mit Sprengeln von vergleichbarer Größe und
Einwohnerzahl.
Die Landgerichte ä.O. waren
untere Verwaltungsbehörden und zugleich erstinstanzliche
Gerichte unter der Leitung eines Landrichters. Als
Verwaltungsbehörde hatten sie umfassende Zuständigkeiten
v.a. im Bereich der öffentlichen Sicherheit, des
Medizinalwesens, der Förderung von Handel, Gewerbe und
Landwirtschaft, des Ansässigmachungs- und
Verehelichungswesens sowie des Fürsorge- und Armenwesens.
Als Justizbehörde übten sie neben der Zivilgerichtsbarkeit
in 1. Instanz auch die freiwillige Gerichtsbarkeit und
strafrechtliche Untersuchungsaufgaben aus.
1862
wurden die Landgerichte ä.O. in ihrer bisherigen Form
aufgelöst. Zum 1. Juli 1862 wurden die Verwaltungsaufgaben
den neu eingerichteten Bezirksämtern, die freiwillige
Gerichtsbarkeit im Bereich des Beurkundungswesens den
Notariaten übertragen. Die Landgerichte - jetzt als
"Landgerichte mittlerer Ordnung" bezeichnet - blieben bis
zur Reichsjustizreform im Jahr 1879 als reine
Justizbehörden bestehen. Mit dieser Reform wurde die
Trennung von Justiz und Verwaltung - eine wichtige
Forderung des sog. Vormärz - im Königreich Bayern auch auf
unterster Ebene verwirklicht.
2. Die Bestände der Landgerichte ä.O. im
Staatsarchiv Amberg
Im Staatsarchiv
Amberg gliedern sich die Fonds der Landgerichte ä.O. in
folgende Teilbestände: Der Teilbestand "Landgericht ä.O.
NN" enthält sämtliche Verwaltungsunterlagen, der
Teilbestand "Landgericht ä.O. NN Justizakten" die
Unterlagen der Gerichtsbarkeit - ausgenommen die
Vormundschafts- und Nachlassakten, für die eigene
Teilbestände existieren. Die Urkunden der Landgerichte
ä.O. (v.a. Brief-, Obligations-, Eheverlöbnisprotokolle)
befinden sich im jeweiligen Briefprotokollselekt.
3. Verwaltungsgeschichte des
Landgerichts ä.O. Wörth I
Mit der
Aufhebung der gutsherrlichen Gerichtsbarkeit im Jahr 1848
wurde aus dem bisherigen Thurn und Taxis`schen
Herrschaftsgericht Wörth und dem Patrimonialgerichts
Wiesent 1850 nochmals ein Landgericht ä.O. Wörth gebildet.
Aus dem Landgericht ä.O. Stadtamhof wurden ihm
Obermiethnach, Zeitldorn, Zinsendorf, Niederachdorf,
Kiefenholz und Göppenbach zugewiesen, aus dem Landgericht
ä.O. Regenstauf die Gemeinde Weihern. 1852 kamen vom
Landgericht ä.O. Roding Bruckbach und Frauenzell hinzu,
1853 wurde Friesheim an das Landgericht ä.O. Stadtamhof
und Niedermotzing an das Landgericht ä.O. Straubing
abgetrennt.
1862 ging das Landgericht ä.O.
Wörth im Bezirksamt Regensburg auf.
Literatur:
Wilhelm Volkert
(Hg.), Handbuch der Bayerischen Ämter, Gemeinden und
Gerichte 1799-1980, München 1983
- Reference number of holding
-
Landgericht ä.O. Wörth II
- Extent
-
511
- Language of the material
-
deutsch
- Context
-
Staatsarchiv Amberg (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Staatsarchivs Amberg >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 1.) Inneres >> 1. Allgemeine Innere Verwaltung >> Unterbehörden ( Allgemeine Innere Verwaltung) >> Landgerichte älterer Ordnung (Innere Verwaltung, 1802-1862) (II. B.1.1.111-143)
- Date of creation of holding
-
1848-1862
- Other object pages
- Provenance
-
Landgericht ä.O. Wörth II
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
26.03.2025, 10:30 AM CET
Data provider
Staatsarchiv Amberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
- Akten
Time of origin
- 1848-1862