Akten | Bestand

Landgericht ä.O. Wörth I (Bestand)

Vorwort: 1. Die bayerischen Landgerichte ä.O.

Die sogenannten Landgerichte ä.O. (= älterer Ordnung) wurden in Bayern ab 1802 zur grundlegenden Neuordnung des Staatsgebiets eingerichtet. Ziel war die Schaffung einheitlicher staatlicher Unterbehörden mit identischen Kompetenzen und mit Sprengeln von vergleichbarer Größe und Einwohnerzahl.
Die Landgerichte ä.O. waren untere Verwaltungsbehörden und zugleich erstinstanzliche Gerichte unter der Leitung eines Landrichters. Als Verwaltungsbehörde hatten sie umfassende Zuständigkeiten v.a. im Bereich der öffentlichen Sicherheit, des Medizinalwesens, der Förderung von Handel, Gewerbe und Landwirtschaft, des Ansässigmachungs- und Verehelichungswesens sowie des Fürsorge- und Armenwesens. Als Justizbehörde übten sie neben der Zivilgerichtsbarkeit in 1. Instanz auch die freiwillige Gerichtsbarkeit und strafrechtliche Untersuchungsaufgaben aus.
1862 wurden die Landgerichte ä.O. in ihrer bisherigen Form aufgelöst. Zum 1. Juli 1862 wurden die Verwaltungsaufgaben den neu eingerichteten Bezirksämtern, die freiwillige Gerichtsbarkeit im Bereich des Beurkundungswesens den Notariaten übertragen. Die Landgerichte - jetzt als "Landgerichte mittlerer Ordnung" bezeichnet - blieben bis zur Reichsjustizreform im Jahr 1879 als reine Justizbehörden bestehen. Mit dieser Reform wurde die Trennung von Justiz und Verwaltung - eine wichtige Forderung des sog. Vormärz - im Königreich Bayern auch auf unterster Ebene verwirklicht.


2. Die Bestände der Landgerichte ä.O. im Staatsarchiv Amberg

Im Staatsarchiv Amberg gliedern sich die Fonds der Landgerichte ä.O. in folgende Teilbestände: Der Teilbestand "Landgericht ä.O. NN" enthält sämtliche Verwaltungsunterlagen, der Teilbestand "Landgericht ä.O. NN Justizakten" die Unterlagen der Gerichtsbarkeit - ausgenommen die Vormundschafts- und Nachlassakten, für die eigene Teilbestände existieren. Die Urkunden der Landgerichte ä.O. (v.a. Brief-, Obligations-, Eheverlöbnisprotokolle) befinden sich im jeweiligen Briefprotokollselekt.


3. Verwaltungsgeschichte des Landgerichts ä.O. Wörth I

Das Landgericht ä.O. Wörth I wurde 1811 aus den ehemaligen Reichsherrschaften Donaustauf und Wörth sowie Teilen der LG ä.O. Stadtamhof und Mitterfels gebildet. Mit dem 1812 beginnenden Aufbau des Thurn- und Taxis`schen Herrschaftsgerichts Wörth wurde das Landgericht ä.O. Wörth aufgelöst. Dieser Prozess zog sich bis 1816 hin.
Mit der Aufhebung der gutsherrlichen Gerichtsbarkeit im Jahr 1848 wurde in Wörth erneut ein Landgericht gebildet - siehe Landgericht ä.O. Wörth II.


Literatur:
Wilhelm Volkert (Hg.), Handbuch der Bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799-1980, München 1983

Bestandssignatur
Landgericht ä.O. Wörth I
Umfang
49
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Staatsarchiv Amberg (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Staatsarchivs Amberg >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 1.) Inneres >> 1. Allgemeine Innere Verwaltung >> Unterbehörden ( Allgemeine Innere Verwaltung) >> Landgerichte älterer Ordnung (Innere Verwaltung, 1802-1862) (II. B.1.1.111-143)

Bestandslaufzeit
1811-1816

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Provenienz
Landgericht ä.O. Wörth I
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Letzte Aktualisierung
26.03.2025, 10:30 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand
  • Akten

Entstanden

  • 1811-1816

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