Archivale

Das Metzgerhandwerk, die Wanderjahre betreffend, besonders die Dispensation der Wanderjahre, der Metzgermeister Söhne betreffend.

Ein Faszikel in Folio von 74 Blättern aus den Jahren 1758 und 1759 samt noch 10 besonders aus den Jahren 1756, 1759 wovon aber Nr.1 fehlt.
Da auf ein ergangenes Circular 24. November 1758 von sämtlichen Beamten im Land einberichtet werden mußte, was wegen des Wanderns der Metzgermeisters-Söhne von eine Observanz gewesen? Ob nach dem Artikel 43 der Metzger-Ordnung, ob in denen Willkür gestanden zu Wandern oder nicht? Worauf nach, in causa erstatteten herzoglichen Regierungsrats Gutachten vom 26. März 1759 die gnädigste final Resolution dahin, und per Circular 3. April 1759 in das Land ausgegangen,
daß in Zukunft sämtlichen Metzgermeisters-Söhne frei stehen solle, ob sie 2 oder 3 Jahre wandern, oder solches gar unterlassen wollen, in welch letzerem Fall aber dieselben weder zu supplizieren, noch einen herrschaftlichen Dispensationstax zu bezahlen verbunden sein sollen.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 228 Bü 1047
Umfang
Nr. 1-89

Kontext
Oberrat: Handwerker >> 41 Metzger
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 228 Oberrat: Handwerker

Indexbegriff Sache
Gutachten
Metzgerhandwerk
Metzgermeister
Metzgerordnung
Wanderjahre

Laufzeit
1758-1759

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:51 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1758-1759

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