Deß Heiligen H. Reichs-Statt Ulm, ernewerter Tax, aller Artzneyen, welche daselbsten in den Apothecken gefunden werden
- Alternative title
-
Deß H. Reichs-Statt Ulm, ernewerter Tax, aller Artzneyen, welche daselbsten in den Apothecken gefunden werden
- Location
-
Augsburg, Staats- und Stadtbibliothek -- 4 Med 1209
- Dimensions
-
4 ̊
- Extent
-
109 S.
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Ulm
- (who)
-
Kühn
- (when)
-
1664
- Contributor
-
Ulm
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11219597-8
- Last update
-
16.04.2025, 8:42 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Associated
- Ulm
- Kühn
Time of origin
- 1664
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Demnach Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath allhier, aus denen öffteren Klagden und Beschwehrden der Kinder ersterer Ehen, wieder ihre respective leibliche- und Stieff-Eltern, und dieser hinwiederum gegen jenen, mißliebig wahrgenommen; daß die, in die zweyte oder weitere Ehen trettende Eltern ... zwar anfänglich solche billige Heyraths-Abreden treffen, womit die Kinder so wohl, als der andere Ehegatte sich wohl begnügen könten ... nachhero aber ... die Gemüther ihrer Ehegatten einzunehmen, und zu vortheilhaffteren Vermächtnüßen ... zu bewegen suchen ...
![Nachdeme Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Ulm mit sonderbarem Mißfallen vernehmen müssen, was massen denen- im Heil. Röm. Reich publicirten Kayserlichen Verordnungen und klaren Reichs-Constitutionen ... entgegen, sich ... Ulmische Burger ... ohne Obrigkeitliches Vorwissen und Consens, mit denen Juden in allerhand Contract ... einzulassen ... : [Decretum in Senatu Ulmensi Mittwochs den 1. Octobr. 1732.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/636a728d-9429-4868-b558-ce7fb7258c00/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdeme Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Ulm mit sonderbarem Mißfallen vernehmen müssen, was massen denen- im Heil. Röm. Reich publicirten Kayserlichen Verordnungen und klaren Reichs-Constitutionen ... entgegen, sich ... Ulmische Burger ... ohne Obrigkeitliches Vorwissen und Consens, mit denen Juden in allerhand Contract ... einzulassen ... : [Decretum in Senatu Ulmensi Mittwochs den 1. Octobr. 1732.]
![Nachdeme bey einem jüngsthin allhier entstandenen Concurs sich unter mehrern Gläubigern zwey in dem Herzogthum Würtemberg angesessene Handelsleute von Urach und Laichingen mit einer starken Wechsel-Forderung gemeldet, und dabey wegen einer zwischen Würtemberg und Ulm eingeführten reciproquen Observanz ein Vorzugs-Recht prätendirt ... : [Decretum in Senatu Ulmensi Freytags den 30. April 1790.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e3c30987-1f38-4a6a-bc78-2e33fc56b274/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdeme bey einem jüngsthin allhier entstandenen Concurs sich unter mehrern Gläubigern zwey in dem Herzogthum Würtemberg angesessene Handelsleute von Urach und Laichingen mit einer starken Wechsel-Forderung gemeldet, und dabey wegen einer zwischen Würtemberg und Ulm eingeführten reciproquen Observanz ein Vorzugs-Recht prätendirt ... : [Decretum in Senatu Ulmensi Freytags den 30. April 1790.]
![Ein Hochlöblicher Magistrat findet sich durch eine von dem Wohllöbl. Ober-Stadt-Gericht gemachte Anzeige veranlasset, den nachstehenden Vorhalt, welcher im Jahr 1749. ergangen, und der eine gesetzliche Vorschrifft ist, wie sich Gläubiger in Ansehung der Einklagung und Liquidirung ihrer Forderungen bey ausgebrochenen Ganten zu verhalten haben, wieder zu erneuren ... : [Decretum in Senatu Ulmensi, Mittwochs den sechsten Junius 1792.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/81899d12-3e1f-4256-a08b-0c8a67157a53/full/!306,450/0/default.jpg)