Monografie
NAchdeme Ein Hoch- Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, Unsere Herren, abermahln mit besondern Mißfallen wahrnehmen und erfahren müssen, daß von eigennützigen und Gewinnsüchtigen Leuthen ... ein und andere gäntzlich verrufene Sorten ... wieder in Handel und Wandel eingeschoben, benebens auch gantz neue ... zum Vorschein kommen, und in hiesiger Stadt und Gebiet dafür ausgegeben werden wollen; Als hat vor- Hoch- Edelgedachter Rath ... nochmahls ernstlich .... hiemit verwarnen ... und zeitlich erinnern wollen, die in denen beygedruckten Schematibus angezeigte ... nicht einzunehmen noch auszugeben, sondern deren sich gäntzlichen zu enthalten ... : Decretum in Senatu, den 13. Decembr. An. 1726
- Sprache
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Deutsch
- Umfang
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1 Bl.
- Anmerkungen
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Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1726, 13. Dezember
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt/Überlieferungszusammenhang und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-60
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099403-7
- Letzte Aktualisierung
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20.04.2023, 14:56 MESZ
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Obschon Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, unsere Herren, in denen, seith wenigen Jahren, fast beständig aufeinander publicirten Mandaten, deroselben Burgere ... mehrmahlen ernstlich erinnert und verwarnet haben, die, sowohl in des Hoch-Löbl. Fränckischen Creyses gedruckten und promulgirten Münz-Patenten und Verordnungen, als vorermelten Mandaten, verrufene Sorten ... im Handel und Wandel, weiter nicht zu bringen, noch einzuschleichen; So haben jedoch hochermelt dieselbe, mit besondern Mißfallen abermahlen wahr- und vernehmen müssen, daß ... die schlechte und verrufene Sorten ... häufig einschleichen, und fast ungescheuet ausgegeben und eingenommen, zumahlen aber, unter die Handwercks-Leute verschoben werden wollen ... : Decretum in Senatu, den 6. Jun. An. 1727

EIn HochEdler und Hochweiser Rath deß Heil. Reichs Stadt Nürnberg hat mit Mißfallen zu vernehmen gehabt: Daß die, in deß Hochlöbl. Fränckisch. Crayses ohnlängst publicirten Münz-Patent, verruffene halbe Batzen ... in hiesiger Stadt, und Ihro Hoch-Adel. Herrlichkeiten Gebiet auf dem Land, wieder häuffig hervorkommen, und gangbar gemachet werden wollen ... Als werden Dero Burgere ... hiemit ernstlich verwarnet, bedeute halbe Bazen ... und andere in dem mit Lit. C. bemerckten Schemate, (welches zu jedermanns besserer Erinnerung hier wieder beygefüget ist, ) verbottene Münz-Sorten, in Bezahlungen weder anzunehmen, noch auszugeben ... : Decretum in Senatu, den 3. April. A. 1715

ES ist Einem HochEdlen und Hochweisen Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Nürnberg zu besondern Mißfallen vorgekommen, was massen von einigen eigennüzigen Leuten, so Christen, als sonderlich Juden, kein Bedencken genommen werde, allerhand, so wol in hiesigen mehrmaligen, als zumahlen auch in des Hochlöbl. Fränckischen Crayses lezteren Münz-Patenten vor ungültig erklärte und gänzlich verrufene Münz-Sorten ... in hiesige Stadt ... zu bringen, auch heimlich einzuschleichen, und dem armen Mann zu dessen ... Schaden aufzudringen ... : Decretum in Senatu, den 17. Julij 1715

Nachdeme Einem Hochlöblichen Rath dieser des Heil. Römischen Reichs-Stadt Nürnberg abermal die zuverläßigsten Anzeigen beschehen, daß bei denen offenen Gewerben, besonders aber Beken, Wirthen und Mezgern, die unconventionsmäßige Kreuzer und Groschen .... wiederum einzuschleichen beginnen ... als hat man von Obrigkeitlichen Amts wegen, hierdurch ... die Annahm und Verausgabung der schlechten ... Sorten ... nachdrucksamst untersagen, und verbiethen wollen ... : Decretum in Senatu, den 10. Junii, 1772
![Nachdeme Ein Hoch-Edler Hochweister Rath, unsere Herren, mit besondern Mißfallen wahrnehmen müssen, daß ein und andere eigennutzige und schändlichen Wucher treibene Persohnen, an statt der gänzlich verbottenen schlechten Kreutzer, [et]c. anjetzo geringhaltige, und ... gänzlich verruffene Zweyer und Pfenninge in Handel und Wandel zu bringen, und solche, absonderlich denen ohnedem Nothleidenden und dürfftigen Handwercks-Leuthen, an Bezahlungs-Statt aufzudringen, sich erfrechen; Als wil Hoch-Edelgedachter Rath dafür, und daß dergleichen ... von Niemand eingenommen noch ausgegeben werden ... : Decretum in Senatu, den 14. Maji, Anno 1726](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1d79f897-6d9b-4e21-92b1-23923dbe4418/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdeme Ein Hoch-Edler Hochweister Rath, unsere Herren, mit besondern Mißfallen wahrnehmen müssen, daß ein und andere eigennutzige und schändlichen Wucher treibene Persohnen, an statt der gänzlich verbottenen schlechten Kreutzer, [et]c. anjetzo geringhaltige, und ... gänzlich verruffene Zweyer und Pfenninge in Handel und Wandel zu bringen, und solche, absonderlich denen ohnedem Nothleidenden und dürfftigen Handwercks-Leuthen, an Bezahlungs-Statt aufzudringen, sich erfrechen; Als wil Hoch-Edelgedachter Rath dafür, und daß dergleichen ... von Niemand eingenommen noch ausgegeben werden ... : Decretum in Senatu, den 14. Maji, Anno 1726

NAchdeme Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, Unsere Herren, abermahlen mißfällig vernehmen müssen, daß mit sträflicher Hintansetzung der von dem Hoch- Löbl. Fränckischen Craiß jüngsthin im Münz-Wesen gemachten, und durch ein Oberherrliches Mandat allenthalben dahier in der Stadt, und auf dem Land, publicirten heilsamen Verordnungen sich einige gewinnsichtige Personen wiederum unterfangen, verschiedene geringhaltige Sorten ... in Handel und Wandel einzuschieben und auszugeben; Als will Hoch-Edelgedachter Rath, dero liebe Burgerschafft ... für der Einnahm und Ausgab solcher Sorten ... gesetzet und anbefohlen haben ... : Decretum in Senatu, den 22. Iul. An. 1732

Es hat Ein Hoch-Löbl. Raht dieser Stadt, unsere Herren, abermahlen, mit äusserstem Befrembden und Mißfallen, erfahren müssen, und lieget auch an sich selbst albereit genugsam am Tag: welchermassen von eigennützigen gewinnsichtigen Personen, sowohl Christen als Juden, die im Münz-Wesen vorlängst heilsamlich gemachte Reichs-Constitutiones, und vielfältig wiederhohlte Craiß-Münz-Schlüsse ... eine Zeithero fast völlig hintan gesetzet worden, und nun es gar dahin gerathen wollen ... daß mit Ein- und Aufwechseln gröber gerechter gold- und silberner Münz-Sorten ... wie auch hinwiederum mit Einführung und Verschleichung Scheid- und anderer schlechten, darzu moch meistentheils ganz ringhältiger, und ... verrufenen Münzen, fast täglich ein ordentlicher Handel und Gewerbe getrieben werde ... : Decretum in Senatu, den 1. Aprilis, An. 1733

DEmnach Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, unsere Herren, abermahlen äusserst mißfällig vernehmen, und in Erfahrung bringen müssen, welcher gestalten die von dem Hoch-Löblichen Fränckischen Craiß, in dem verwichenen 1732sten Jahr, wohlbedächtig und heilsamlich gemachte ... zu jedermanns Notiz und geziemenden Nachachtung gediehene Schlüsse und Verordnungen in dem Münz-Wesen sowohln, als die ... verabfaßte und publicirte Obrigkeitliche Mandate eine Zeither von verschiedenen Gewissen-losen, Pflicht-vergessenen und Gewinnsüchtigen Personen, so Christen als Juden, höchst sträflich ausser Augen gesetzet, und absonderlich die gäntzlich verruffene geringhaltige Kreutzer ... in hiesige Stadt und Gebiet zu verschleichen, und einzuschieben, keine Scheu getragen werde ... : Decretum in Senatu, den 22. Decembr. An. 1735

Demnach abermalen ganz falsche und nichts wurdige Zweyer von unbekannten Gepräg, wie die hierunten befindliche abdrücke zeigen, zum Vorschein kommen ... Als werden selbige von Obrigkeits wegen, hiedruch gänzlich verobotten, und jedermann nachdrücklich gewarnet, sich vor deren Einnahm und Ausgab zu hüten ... : Decretum in Senatu, den 24. Nov. An. 1738

ES hat Ein Hoch- Edler und Hochweiser Rath dieser deß Heil. Röm. Reichs Stadt Nurnberg, schon öffters, vermittels Dero in offenen Druck gegebener, und zu jedermanns Wissenschaft publicirten Müntz-Edicten ... die in Abdruck hiebey gefügte, anderwertig ausgeprägte, und ... zum theil gantz falsch nachgemüntzte Sorten, gäntzlichen verruffen und verbieten lassen, in der gefaßten Zuversicht, es würde dieser Ihrer ... Verordnung, gebührender massen nachgelebet, und dergleichen ohntüchtige Müntz-Sorten weiters nicht eingeschoben ... oder unter Dero liebe Burgerschafft ... eingeschleichet werden ... : Decretum in Senatu, den 28. Febr. 1713

ES hat Ein Hoch- Edler und Hochweiser Rath dieser deß Heil. Röm. Reichs Stadt Nurnberg, schon öffters, vermittels Dero in offenen Druck gegebener, und zu jedermanns Wissenschaft publicirten Müntz-Edicten ... die in Abdruck hiebey gefügte, anderwertig ausgeprägte, und ... zum theil gantz falsch nachgemüntzte Sorten, gäntzlichen verruffen und verbieten lassen, in der gefaßten Zuversicht, es würde dieser Ihrer ... Verordnung, gebührender massen nachgelebet, und dergleichen ohntüchtige Müntz-Sorten weiters nicht eingeschoben ... oder unter Dero liebe Burgerschafft ... eingeschleichet werden ... : Decretum in Senatu, den 28. Febr. 1713
