Akten

Schwerin Haushalt (1-5), Mecklenburgisches Staatsrecht (1-5)

Schwerin Haushalt: 1. General-Extract aus der Schweriner Stadt-Casse-Rechnung pro 1849 mit erläuternden Bemerkungen und der Stadt-Casse-Etat pro 1850. - 2. Haushaltsplan der Stadtcasse zu Schwerin für das Jahr 1908, I. Einnahme. - 3. Haushaltsplan der Stadtcasse zu Schwerin für das Jahr 1910 Entwurf, I. Einnahme. - 4. Haushaltsplan der Stadtcasse zu Schwerin für das Rechnungsjahr 01. April 1916 bis 31. März 1917, Schwerin 1916. - 5. Haushaltsplan der Stadtcasse zu Schwerin für das Rechnungsjahr 01. April 1917 bis 31. März 1918, Schwerin 1917. - Mecklenburgisches Staatsrecht: 1. Gründliche Demonstration was es mit dem Contributions-Wesen in dem Lande Mecklenburg bis anhero für eine Bewandnis gehabt von 1724. - 2. Gründliche Vorstellung der rechtmäßigen Befugnis welche des Herrn Herzogs Christian Ludewigs zu Mecklenburg hochfürstli. Durchl. als nächster Agnat haben die ohnmäßige Schulden und Forderungen so des regierenden Herrn Herzogs Carl Leopolds zu Mecklenb. hochfürstl. diurchl. durch dero Verschulden auf das Herzogthum zu bringen gemeinet nicht zu erkennen anzunehmen und zu bezahlen sondern sich deren von rechts wegen und denen Fürstl. Erb-Verträgen und vergleichen gemäß zu entsagen von 1739. - 3. Gründliche Deduction das die Ausgleichung derer Mecklenburgischen Städte in der Contribution nach dem niemalen in der Form als die Mecklenburgische Ritterschaft praetendiret in Mecklenburg üblich gewesenen neu-fabricirten sogenannten Hufen- und Erben-Modo und nach dem an sich unrichtigen publica autoritate nicht bestätigten angeblichen Catastro de anno 1628, wodurch die Mecklenburgische Ritterschaft sich eine Immunität von der Contribution auch unerlaubter Vorteile wider kaiserlich Urteil und Recht wider die Pacta Conuenta wider die Ritterschaft selbst eigene hiebevor in Druck gegebene Principa und Geständnisse wider die allgemeine Reichs- und Landesgesetze wider das uhralte von der Ritterschaft selbst ehedem behauptete Landessystema und wider die beständigst hergebrachte Landes-Observantze anmaßen will zu beschaffen unmöglich und daß die Quota Tertiae welche in der Contribution denen Städten will aufgebürdet werden der Landesverfassung gänzlich zuwider mithin denen Städten äusserst praejudicirlich sey, das aber der Modus der Licent- oder Consumptions-Steuer, so die Städte vorhin gehabt, von selbsten eine Gleichheit mit sich führe, dahero solcher billigste Modus nebst der entzogenem bürgerlichen Nahrung denen Städten zu restituiren und der Ritterschaftliche Vertrag zu denen Landes-Steuern wider herzustellen sey von 1739. - 4. Vertheidigte Gerechtigkeit der herzoglich-mecklenburgischen Maaß-Regeln in Ansehung der Mecklenburgischen Ritterschaft überhaupt, wodurch die sogenannte Wahrhafte und mit vollständigen Acten allenthalben bestärkte Erzählung der Ritterschaft entglaubiget hingegen die Actenmässigkeit der herzoglichen Nachrichten behauptet und zugleich das Mecklenburgische Staatsrecht den wichtigen Hauptstücken nach erläutert wird, mit einhundertzehn größen theils nie gedruckten Urkunden von 1750. - 5. Urkundliche Bestätigung des herzoglich-mecklenburgischen Besteuerungs-Rechts in Ansehung der in den adelichen Gütern befindlichen Pensionarien, Müller, Holländer, Schäfer, Handwerker, Krüger, Einlieger und dergleichen, der Mecklenburgischen Ritterschaft und ihrer so genannten gründlichen Wiederlegung schließlich entgegen gesetzt von 1752.

Reference number
122
Former reference number
122

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Kastenarchiv Techen >> 01. Gesamte Archivalien
Holding
Abt. VIII. Rep. 2 Kastenarchiv Techen

Date of creation
1724-1917

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09.05.2025, 3:03 PM CEST

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  • Sachakten

Time of origin

  • 1724-1917

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