Sachakte

Verordnung: Nach der mit dem badischen Kriegskollegium getroffenen Vereinbarung sind alle in Hessen anzutreffenden badischen Deserteure festzunehmen und an die nächste badische Garnison oder Justizbehörde auszuliefern (Ausfertigung drei Mal vorhanden)

Archivaliensignatur
E 3 A, 62/12

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> G Militär- und Kriegsangelegenheiten >> G.2 Militärdienst-Verletzungen, Deserteure
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1807 Dezember 1

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:39 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1807 Dezember 1

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