Archivale
Order der AK BK/O (50) 75. Grundsätzliche Billigung der Verfassung von Berlin in der von der Stadtverordnetenversammlung am 04.08.1950 beschlossenen Form. Zurückstellung der Absätze 2 und 3 des Artikels 1 der Verfassung, nach denen Berlin ein Land der BRD und dem Grundgesetz unterworfen ist. Vorbehalte der AK zu Artikel 87 der Verfassung, Berlin wird nach Auffassung der AK keine Eigenschaften eines Landes der BRD besitzen, Bundesgesetze werden in Berlin erst Gültigkeit erlangen, wenn das Abgeordnetenhaus sie als Berliner Gesetze beschlossen hat
- Archivaliensignatur
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F Rep. 280 Nr. 10188
- Bemerkungen
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Senator für Sozialwesen; AK
- Sonstige Erschließungsangaben
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Microfilm/-fiche: MF-Nr. 47
- Kontext
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F Rep. 280 LAZ-Sammlung >> E 1 a
- Bestand
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F Rep. 280 LAZ-Sammlung
- Indexbegriff Sache
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AK
Berliner
Verfassung
- Laufzeit
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29. August 1950
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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07.04.2025, 13:07 MESZ
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 29. August 1950