Archivale

Order der AK BK/O (50) 75. Grundsätzliche Billigung der Verfassung von Berlin in der von der Stadtverordnetenversammlung am 04.08.1950 beschlossenen Form. Zurückstellung der Absätze 2 und 3 des Artikels 1 der Verfassung, nach denen Berlin ein Land der BRD und dem Grundgesetz unterworfen ist. Vorbehalte der AK zu Artikel 87 der Verfassung, Berlin wird nach Auffassung der AK keine Eigenschaften eines Landes der BRD besitzen, Bundesgesetze werden in Berlin erst Gültigkeit erlangen, wenn das Abgeordnetenhaus sie als Berliner Gesetze beschlossen hat

Archivaliensignatur
F Rep. 280 Nr. 10188
Bemerkungen
Senator für Sozialwesen; AK
Sonstige Erschließungsangaben
Microfilm/-fiche: MF-Nr. 47

Kontext
F Rep. 280 LAZ-Sammlung >> E 1 a
Bestand
F Rep. 280 LAZ-Sammlung

Indexbegriff Sache
AK
Berliner
Verfassung

Laufzeit
29. August 1950

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Letzte Aktualisierung
07.04.2025, 13:07 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 29. August 1950

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