Gliederung
4.1.8.1. Droits réunis (vereinigte Gefälle)
Neben den direkten Steuern - Grundsteuer, Personal-, Aufwands- und Mobiliarsteuer, Tür- und Fenstersteuer und der Gewerbesteuer (vgl. oben) - gab es indirekte Steuern, die unter dem Begriff droits reunis bzw. vereinigte Gefalle oder Gebühren zusammengefaßt wurden. Zu ihnen gehörten Gebühren auf den Verkauf von Weinen, Gebühren auf die Herstellung von Bier und Branntwein, Gebühren auf den Tabak, Gebühren auf die öffentlichen Fuhren zu Wasser und zu Lande, Stempelgebühren auf die Spielkarten, Gebühren für die Garantie auf Gold- und Silberwaren, Gebühren auf das Salz, auf Pulver und Salpeter, Gebühren auf die Binnenschiffahrt. Diese Abgaben wurden von der Verwaltung der vereinigten Gebühren (regie des droits reunis) erhoben. Weiter gehörten dazu die Stempelgebühren, die Einregistrierungsgebühren und die Gerichtskanzleigebühren, die von der Domänen- und Einregistrierungsverwaltung erhoben wurden. Schließlich gehörten dazu noch eine Briefposttaxe und Zollgebühren (vgl. Keil, Handbuch, Bd. 2, S. 291 - 294). Im Rahmen ihrer Verwaltungsaufgaben hinsichtlich der Gemeinden hatte sich auch die Präfektur des Roerdepartements damit zu befassen. Literatur: Marieluise Schultheis-Friebe, Die französische Wirtschaftspolitik im Roerdepartement 1792 - 1814, S. 66-71
- Context
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Roerdepartement, Präfektur (AA 0633) >> 4. Zweite Division: Verwaltung und Rechnungswesen der Gemeinden und öffentlichen Anstalten >> 4.1. Erstes Büro Kommunale Verwaltung >> 4.1.8. Indirekte Abgaben
- Holding
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AA 0633 Roerdepartement, Präfektur (AA 0633)
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24.06.2025, 1:49 PM CEST
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