Bestand

Schellenberg, Dore (Bestand)

Dorothea Renate Luise (Dore) Schellenberg 11.3.1904-23.11.1993, Diakonisse und Pastorin, halbjüdischer Herkunft.Studium der Theologie 1923-1927, Ausbildung zur Diakonisse in Bethel 1928-1932, Diakonisse in Sarepta 1932-1950, Ordination in Bethel 1949, Tätigkeit in Scherfede 1950-1976, unter anderem als Vorsteherin der Diakonissenkommunität Zionsberg.Der Nachlass umfasst 11 Einheiten und enthält kaum Persönliches, stattdessen umfangreiches Sammlungsgut zur Bekennenden Kirche im Kirchenkampf besonders aus der Zeit 1933-1939, u. a. auch persönlich unterschriebene Briefe Martin Niemöllers. Im Sarepta-Archiv befindet sich ein weiterer Teil ihres Nachlasses. Weitere Auskunft gibt auch die Personalakte des LkA Nr. 719 sowie C21-26h. Drei Druckschriften wurden an die Bibliothek abgegeben. Der Bestand gelangte am 30.04.1995 ins Archiv und wurde 2010 von den Praktikanten Anna Grotegut und Mathias Schafmeister verzeichnet. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.82 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.82 Nr. ...".Lit.: Gabriele Göckel: Der Fall der Sarepta-Diakonisse Dorothea Schellenberg, 2009.Lit. von Dore Schellenberg: Die Offenbarung des Johannes, Schriftenmissions-Verl.,1947.; Herr, lass mich Stimme sein!, Schriftenmissions-Verl.,1948.; Das Zeichen des Jona, Schriften-Missions-Verl., Broschiert 30 Seiten,1949.; Bilder aus der westfälischen Diaspora. Diakonissendienst in der Diaspora-Synode Paderborn, in: Kirche in der Zerstreuung, 1950. LkA W 7843.

Form und Inhalt: Dorothea Renate Luise (Dore) Schellenberg 11.3.1904-23.11.1993, Diakonisse und Pastorin, halbjüdischer Herkunft.
Studium der Theologie 1923-1927, Ausbildung zur Diakonisse in Bethel 1928-1932, Diakonisse in Sarepta 1932-1950, Ordination in Bethel 1949, Tätigkeit in Scherfede 1950-1976, unter anderem als Vorsteherin der Diakonissenkommunität Zionsberg.
Der Nachlass umfasst 11 Einheiten und enthält kaum Persönliches, stattdessen umfangreiches Sammlungsgut zur Bekennenden Kirche im Kirchenkampf besonders aus der Zeit 1933-1939, u. a. auch persönlich unterschriebene Briefe Martin Niemöllers. Im Sarepta-Archiv befindet sich ein weiterer Teil ihres Nachlasses. Weitere Auskunft gibt auch die Personalakte des LkA Nr. 719 sowie C21-26h. Drei Druckschriften wurden an die Bibliothek abgegeben. Der Bestand gelangte am 30.04.1995 ins Archiv und wurde 2010 von den Praktikanten Anna Grotegut und Mathias Schafmeister verzeichnet.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.82 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.82 Nr. ...".
Lit.: Gabriele Göckel: Der Fall der Sarepta-Diakonisse Dorothea Schellenberg, 2009.
Lit. von Dore Schellenberg:
Die Offenbarung des Johannes, Schriftenmissions-Verl.,1947.; Herr, lass mich Stimme sein!, Schriftenmissions-Verl.,1948.; Das Zeichen des Jona, Schriften-Missions-Verl., Broschiert 30 Seiten,1949.; Bilder aus der westfälischen Diaspora. Diakonissendienst in der Diaspora-Synode Paderborn, in: Kirche in der Zerstreuung, 1950. LkA W 7843.

Bestandssignatur
3.82

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe

Bestandslaufzeit
1933 - 1972

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1933 - 1972

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