Archivale
Verbot der sog. Wippe im Heftleinmacherhandwerk
Enthält:
1) Rugsbescheid im Streit des Meisters Magnus Oßwald und 18 weiterer Meister gegen die geschworenen und weitere 46 Meister über den Gebrauch der sogenannten Wippen, der bei Verlust der Redlichkeit verboten wird, d.d. 7. Jul. 1701, Rugschreiber: Johann Hagen.
2) Rugamtsprotokollextrakt: Gesuch des Verlegers Johann Conrad Korn um Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung einer Wippe, da er keine Stückwerker zur Ausführung der kleinen Arbeit finden kann, d.d. 19. Feb. 1761; da sich mehrere Meister bereiterklären, die kleine Arbeit für Korn auszuführen, wird der Antrag am 10. März 1761 von den geschworenen Meistern abgelehnt, Korn und sein Geselle Hieronimus Rochus Wiedmann müssen die Wippe abgeben; Rugschreiber: Christian Sauer.
- Archivaliensignatur
-
E 5/34 Nr. 15
- Umfang
-
Umfang/Beschreibung: 2 St.
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Indexbegriff Person: Hagen, Johann
Indexbegriff Person: Korn, Johann Conrad
Indexbegriff Person: Oßwald, Magnus
Indexbegriff Person: Sauer, Christian
Indexbegriff Person: Wiedmann, Hieronimus Rochus
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Herstellung und Verkauf
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Handwerksstreitigkeiten
- Kontext
-
Heftleinmacher
- Bestand
-
E 5/34 Heftleinmacher
- Indexbegriff Sache
-
Nadler
Heftleinmacher
Meister, Heftleinmacher
Wippe (Maschine f. Heftleinmacher)
Arbeit, kleine
Heftleinmacherhandwerk
Rugsbescheid
Rugamtsprotokollextrakt
Verleger
Stückwerker
Rugschreiber
Verbot
Meister, geschworene
Redlichkeit, Verlust der
- Laufzeit
-
1701 - 1761
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
- Letzte Aktualisierung
-
05.06.2025, 13:02 MESZ
Datenpartner
Stadtarchiv Nürnberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1701 - 1761