Kapitel

Auf die dritte Abtheilung, vom Recht der Land-Täge im Fürstenthum Schwerin

Auf die dritte Abtheilung, vom Recht der Land-Täge im Fürstenthum Schwerin

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Erwiesener Bestand der Actenmäßigen Nachricht, welche von Seiten Ihro Herzogl. Durchl. zu Mecklenburg-Schwerin und Güstrow [et]c. [et]c. als Fürsten zu Schwerin von dem Rechts-Stand und Betragen Dero unterthänigen Ritterschaft des ehemaligen Stifts, jetzigen Fürstenthums Schwerin, im Jahr 1749. unter dem Nahmen einer zwoten Fortsetzung [et]c. der unpartheyischen Welt mitgetheilet worden : Womit die dagegen ab Seiten der besagten Ritterschaft, ohnlängst beym höchstpreißl. Reichs-Hof-Rath Stat einer so genannten kurzen Ablehnung nur geschrieben, und bloß zum Hinlegen übergebene allerunterhtänigste Vorstellung im Druck, zugleich aber auch in ihrem Ungrund und mit Wiederlegung erscheint

Erschienen
1751

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:03 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1751

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