Bestand

Evangelisches Erziehungsamt der Inneren Mission (Bestand)

Die regionalen Rettungshaus- und Erziehungsverbände schufen sich im Erziehungsamt eine eigenständige Vertretung bei den staatlichen Stellen.

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Vorwort: Das Evangelische Erziehungsamt der Inneren Mission ging aus dem Ausschuß für das Rettungshaus- und Erziehungsvereinswesen hervor, der 1895 in Verbindung mit der ersten Rettungshauskonferenz beim Central-Ausschuß gegründet worden war. Dieser Ausschuß hatte bis 1905 jährliche Rettungshauskonferenzen, seit 1907 auch größere Konferenzen zur Fürsorgeerziehung durchgeführt. Die Vertreter der regionalen Rettungshaus- und Erziehungsverbände entwickelten jedoch, konfrontiert mit einer Entwicklung, „welche die Fürsorgeerziehung nicht als eine Fortsetzug des Rettungshauswesens ..., sondern als ein Stück des Kriminalrechts“ (Niederschrift der Ausschußkommission, 17.12.1912, in: ADW, CA 245) ansah, den Wunsch nach einer eigenständigen Vertretung bei den staatlichen Behörden; sie strebten damit gleichzeitig – unter Berufung auf Wichern – die Schaffung eines „Erziehungsamtes der evangelischen Kirche“ (Sitzungsniederschrift, a.a.O., S. 5 und 8) an. Entsprechend wurde von der zum Zweck der Umwandlung des Ausschusses eingerichteten Kommission grundsätzlich und gegen den Willen des CA-Vertreters beschlossen (mitbeeinflußt durch Kontroversen um die Geltendmachung der evangelischen Arbeit beim AFET, vgl. Sitzungsns. , a.a.O.). Formal und endgültig wurde die Gründung des eingetragenen Vereins „Evangelisches Erziehungsamt der Inneren Mission“ und dessen Satzung auf der Tagung des Ausschusses für das Rettungshaus- und Erziehungswesen am 25.2.1913 in Hannover beschlossen (vgl. Ns. in ADW, CA 245). Nach der Satzung konnte „jeder Rettungshausverband und jeder Erziehungsverein sowie jede andere Organisation, die Rettungsarbeit im Sinne der Inneren Mission an der gefährdeten Jugend treibt“, ordentliches Mitglied werden.

Die politische Entwicklung nach dem 1. Weltkrieg brachte die Träger der evangelischen Erziehungsarbeit wiederum in Zugzwang; die geplanten staatlichen Jugendämter auf Landes-, Kreis- und kommunaler Ebene warfen sowohl die Frage auf, wie den evangelischen Anstalten und Vereinen auf diesen Ebenen ein stärkerer Rückhalt zu verschaffen sei (Forderung nach Schaffung evangelischer Jugendwohlfahrtsämter und nach Delegation staatlicher Maßnahmen an evangelische Träger), wie auch die ihnen vom Gesetzgeber zugedachten neuen Zuständigkeiten dazu aufforderten, die herkömmliche Beschränkung der evangelischen Arbeit auf die Rettungshaussache bzw. Fürsorgeerziehung aufzugeben.

Entsprechend wurde bereits im Sommer 1919 die Notwendigkeit einer Satzungs- und auch Namensänderung erkannt (vgl. Rs. des stellvertretenden Vorsitzenden von Strauss und Torney an die Mitglieder des Gesamtvorstandes vom 30.7.1919, in : ADW, EEA 4). Die Namensänderung wurde vom Gesamtvorstand bereits am 24.9.1919 beschlossen: „Da ... bei den Fernstehenden eine völlige Unklarheit darüber herrscht, was das Erziehungsamt zu bedeuten hat, so wird vorgeschlagen, als neuen Namen zu wählen: Deutscher Verband für evangelische Jugend-Erziehung, diesem Namen aber die alte Bezeichnung Erziehungsamt beizufügen“ (Ns. vom 24.9.1919, S. 4 in: ADW, EEA 4). Schon zu diesem Zeitpunkt wird zu den Aufgaben des Verbandes erklärt, „daß das Erziehungsamt nicht nur die Erziehung der verwahrlosten und gefährdeten Jugend bearbeitet, sondern das gesamte Gebiet evangelischer Jugenderziehung umfaßt“ (Ns., a.a.O., handschriftlicher Zusatz zu TOP 4). In der von der Mitgliederversammlung des EEA am 11./12.3.1920 in Erfurt beschlossenen neuen Satzung heißt es dann: „Der Evangelische Reichs-Erziehungs-Verband hat den Zweck, die gesamte Erziehungsarbeit der deutschen evangelischen Kirchen mit ihren Organisationen und Einrichtungen zusammenzuschließen und einheitlich zu vertreten“ (Satzung vom 21.4.1920, in: ADW, EREV 4) – eine Aufgabenbestimmung, die ihm schon wenig später von seiten des Central-Ausschusses bestritten werden sollte (vgl. ADW, EREV 8). Der Name „Erziehungsamt“ bezeichnete beim EREV dessen leitendes Organ (vgl. Satzung des EREV, a.a.O).



Geschäftsstelle und Geschäftsführung

Die Geschäftsführung des EEA wurde nach seiner Gründung zunächst noch – bis einschließlich Juni 1913 – durch den CA wahrgenommen (ADW, EEA 29 und ADW, CA 245). Von da ab übernahm der 1. Vorsitzende – P. Hennig, Vorsteher des Rauhen Hauses – die Geschäftsführung nebenamtlich. Dessen fortschreitende Erkrankung und die Ausdehnung der Arbeit zwangen jedoch dazu, einen Geschäftsführer anzustellen. Man gewann dafür P. Pfeiffer, den Direktor des Kinder-Rettungs-Vereins in Berlin, der die Einzelvormundschaften des Vereins an die Berliner Jugendämter hatte abgeben müssen und dadurch in gewissem Umfang für die neue Aufgabe freigeworden war. Die Geschäftsstelle des EEA befand sich deshalb ab 1.4.1919 beim Kinder-Rettungs-Verein, Berlin, Charitéstr. 2 (Schreiben des Vorsitzenden an die Vorstandsmitglieder vom 10.2.1919, in: ADW, EEA 4). Dort verblieb sie zunächst auch nach der Gründung des EREV. Ende 1920 wechselte Pfeiffer nach Hamburg, um nach dem Tode Hennigs Vorsteher des Rauhen Hauses zu werden. Der Arbeitsausschuß des EREV beschloß am 2.11.1920, daß „bis zur endgültigen Regelung durch das Erziehungsamt P. Pfeiffer in Hamburg die Leitung und die Geschäftsführung des EREV beibehält und P. Beutel die Berliner Vertretung des Verbandes übernimmt“ (Ns. S. 3, in: ADW, EREV 5). Mit der Anstellung des auf der Tagung des Erziehungsamtes am 24.1.1921 zum Direktor gewählten P. Beutel beim CA wurde die Geschäftsstelle des EREV ab 1.7.1921 bei der des CA angesiedelt (Sitzungsns. des Erziehungsamtes des EREV vom 24.1.1921 und Schreiben Beutels an die Mitglieder des Erziehungsamtes vom 1.7.1921, in: ADW, EREV 6).

Ein Aktenverzeichnis des Evangelischen Erziehungsamtes war vorhanden; es befindet sich in der Akte ADW, EEA 13. Der Bestand umfaßte jedoch zum Zeitpunkt seiner Überprüfung durch das Archiv des Diakonischen Werkes der EKD nur einen Teil der dort aufgeführten Akten. Die fehlenden Akten sind in dem Verzeichnis des Erziehungsamtes mit Rotstift als fehlend vermerkt. Die systematischen Signaturen des Aktenverzeichnisses des Erziehungsamtes sind in dem hier nachfolgenden Aktenverzeichnis an zweiter Stelle hinter der Bestandssignatur des Archivs des Diakonischen Werkes der EKD angeführt.

Beim Bestand des Central-Ausschusses für die Innere Mission der deutschen evangelischen Kirche befindet sich eine den Ausschuß für das Rettungshaus- und Erziehungsvereinswesen sowie das Evangelische Erziehungsamt betreffende Akte (ADW, CA 245). Ferner sei auf die Akte „Entstehung des EREV“ (ADW, EREV 4) aus dem Bestand des Evangelischen Reichserziehungsverbandes hingewiesen.

Die Akten wurden 1985 von Frau Hanna Kröger verzeichnet und geordnet. Im Jahr 2000 wurden sie von Frau Ingeborg König elektronisch erfaßt.


Abkürzungen:

AG Arbeitsgemeinschaft
AFET Allgemeiner Fürsorge-Erziehungs-Tag
betr. betrifft
CA Central-Ausschuß für Innere Mission
christl.-nat. christlich-nationalistisch
DZfJ Deutsche Zentrale für Jugendfürsorge
Dt./dt. Deutsch/deutsch
EEA Evangelisches Erziehungsamt der Inneren Mission
EREV Evangelischer Reichs-Erziehungs-Verband
Ev-luth. Evangelisch-lutherisch
FE Fürsorge-Erziehung
IM Innere Mission
KEV Kirchlicher Erziehungsverband der Provinz Brandenburg
Lit. Literatur
Ns. Niederschrift(en)
o.D. ohne Datum
Prov./prov. Provinz/provinzial
RMI Reichsminister(ium) des Innern
Rs. Rundschreiben
Schrw. Schriftwechsel
u.a. unter anderem
Z Zeitschrift(en)

Bestandssignatur
EEA

Kontext
Archiv für Diakonie und Entwicklung (Archivtektonik) >> Landes- und Fachverbände, regionale Hilfswerke >> Fachverbände

Bestandslaufzeit
1911-1921

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Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 11:01 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1911-1921

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