Bestand
Evangelisches Erziehungsamt der Inneren Mission (Bestand)
Die regionalen Rettungshaus- und
Erziehungsverbände schufen sich im Erziehungsamt eine eigenständige
Vertretung bei den staatlichen Stellen.
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Vorwort: Das Evangelische
Erziehungsamt der Inneren Mission ging aus dem Ausschuß für das
Rettungshaus- und Erziehungsvereinswesen hervor, der 1895 in Verbindung
mit der ersten Rettungshauskonferenz beim Central-Ausschuß gegründet
worden war. Dieser Ausschuß hatte bis 1905 jährliche
Rettungshauskonferenzen, seit 1907 auch größere Konferenzen zur
Fürsorgeerziehung durchgeführt. Die Vertreter der regionalen
Rettungshaus- und Erziehungsverbände entwickelten jedoch, konfrontiert
mit einer Entwicklung, „welche die Fürsorgeerziehung nicht als eine
Fortsetzug des Rettungshauswesens ..., sondern als ein Stück des
Kriminalrechts“ (Niederschrift der Ausschußkommission, 17.12.1912, in:
ADW, CA 245) ansah, den Wunsch nach einer eigenständigen Vertretung bei
den staatlichen Behörden; sie strebten damit gleichzeitig – unter
Berufung auf Wichern – die Schaffung eines „Erziehungsamtes der
evangelischen Kirche“ (Sitzungsniederschrift, a.a.O., S. 5 und 8) an.
Entsprechend wurde von der zum Zweck der Umwandlung des Ausschusses
eingerichteten Kommission grundsätzlich und gegen den Willen des
CA-Vertreters beschlossen (mitbeeinflußt durch Kontroversen um die
Geltendmachung der evangelischen Arbeit beim AFET, vgl. Sitzungsns. ,
a.a.O.). Formal und endgültig wurde die Gründung des eingetragenen
Vereins „Evangelisches Erziehungsamt der Inneren Mission“ und dessen
Satzung auf der Tagung des Ausschusses für das Rettungshaus- und
Erziehungswesen am 25.2.1913 in Hannover beschlossen (vgl. Ns. in ADW, CA
245). Nach der Satzung konnte „jeder Rettungshausverband und jeder
Erziehungsverein sowie jede andere Organisation, die Rettungsarbeit im
Sinne der Inneren Mission an der gefährdeten Jugend treibt“, ordentliches
Mitglied werden.
Die politische Entwicklung nach
dem 1. Weltkrieg brachte die Träger der evangelischen Erziehungsarbeit
wiederum in Zugzwang; die geplanten staatlichen Jugendämter auf Landes-,
Kreis- und kommunaler Ebene warfen sowohl die Frage auf, wie den
evangelischen Anstalten und Vereinen auf diesen Ebenen ein stärkerer
Rückhalt zu verschaffen sei (Forderung nach Schaffung evangelischer
Jugendwohlfahrtsämter und nach Delegation staatlicher Maßnahmen an
evangelische Träger), wie auch die ihnen vom Gesetzgeber zugedachten
neuen Zuständigkeiten dazu aufforderten, die herkömmliche Beschränkung
der evangelischen Arbeit auf die Rettungshaussache bzw. Fürsorgeerziehung
aufzugeben.
Entsprechend wurde bereits im Sommer
1919 die Notwendigkeit einer Satzungs- und auch Namensänderung erkannt
(vgl. Rs. des stellvertretenden Vorsitzenden von Strauss und Torney an
die Mitglieder des Gesamtvorstandes vom 30.7.1919, in : ADW, EEA 4). Die
Namensänderung wurde vom Gesamtvorstand bereits am 24.9.1919 beschlossen:
„Da ... bei den Fernstehenden eine völlige Unklarheit darüber herrscht,
was das Erziehungsamt zu bedeuten hat, so wird vorgeschlagen, als neuen
Namen zu wählen: Deutscher Verband für evangelische Jugend-Erziehung,
diesem Namen aber die alte Bezeichnung Erziehungsamt beizufügen“ (Ns. vom
24.9.1919, S. 4 in: ADW, EEA 4). Schon zu diesem Zeitpunkt wird zu den
Aufgaben des Verbandes erklärt, „daß das Erziehungsamt nicht nur die
Erziehung der verwahrlosten und gefährdeten Jugend bearbeitet, sondern
das gesamte Gebiet evangelischer Jugenderziehung umfaßt“ (Ns., a.a.O.,
handschriftlicher Zusatz zu TOP 4). In der von der Mitgliederversammlung
des EEA am 11./12.3.1920 in Erfurt beschlossenen neuen Satzung heißt es
dann: „Der Evangelische Reichs-Erziehungs-Verband hat den Zweck, die
gesamte Erziehungsarbeit der deutschen evangelischen Kirchen mit ihren
Organisationen und Einrichtungen zusammenzuschließen und einheitlich zu
vertreten“ (Satzung vom 21.4.1920, in: ADW, EREV 4) – eine
Aufgabenbestimmung, die ihm schon wenig später von seiten des
Central-Ausschusses bestritten werden sollte (vgl. ADW, EREV 8). Der Name
„Erziehungsamt“ bezeichnete beim EREV dessen leitendes Organ (vgl.
Satzung des EREV, a.a.O).
Geschäftsstelle und Geschäftsführung
Die
Geschäftsführung des EEA wurde nach seiner Gründung zunächst noch – bis
einschließlich Juni 1913 – durch den CA wahrgenommen (ADW, EEA 29 und
ADW, CA 245). Von da ab übernahm der 1. Vorsitzende – P. Hennig,
Vorsteher des Rauhen Hauses – die Geschäftsführung nebenamtlich. Dessen
fortschreitende Erkrankung und die Ausdehnung der Arbeit zwangen jedoch
dazu, einen Geschäftsführer anzustellen. Man gewann dafür P. Pfeiffer,
den Direktor des Kinder-Rettungs-Vereins in Berlin, der die
Einzelvormundschaften des Vereins an die Berliner Jugendämter hatte
abgeben müssen und dadurch in gewissem Umfang für die neue Aufgabe
freigeworden war. Die Geschäftsstelle des EEA befand sich deshalb ab
1.4.1919 beim Kinder-Rettungs-Verein, Berlin, Charitéstr. 2 (Schreiben
des Vorsitzenden an die Vorstandsmitglieder vom 10.2.1919, in: ADW, EEA
4). Dort verblieb sie zunächst auch nach der Gründung des EREV. Ende 1920
wechselte Pfeiffer nach Hamburg, um nach dem Tode Hennigs Vorsteher des
Rauhen Hauses zu werden. Der Arbeitsausschuß des EREV beschloß am
2.11.1920, daß „bis zur endgültigen Regelung durch das Erziehungsamt P.
Pfeiffer in Hamburg die Leitung und die Geschäftsführung des EREV
beibehält und P. Beutel die Berliner Vertretung des Verbandes übernimmt“
(Ns. S. 3, in: ADW, EREV 5). Mit der Anstellung des auf der Tagung des
Erziehungsamtes am 24.1.1921 zum Direktor gewählten P. Beutel beim CA
wurde die Geschäftsstelle des EREV ab 1.7.1921 bei der des CA angesiedelt
(Sitzungsns. des Erziehungsamtes des EREV vom 24.1.1921 und Schreiben
Beutels an die Mitglieder des Erziehungsamtes vom 1.7.1921, in: ADW, EREV
6).
Ein Aktenverzeichnis des Evangelischen
Erziehungsamtes war vorhanden; es befindet sich in der Akte ADW, EEA 13.
Der Bestand umfaßte jedoch zum Zeitpunkt seiner Überprüfung durch das
Archiv des Diakonischen Werkes der EKD nur einen Teil der dort
aufgeführten Akten. Die fehlenden Akten sind in dem Verzeichnis des
Erziehungsamtes mit Rotstift als fehlend vermerkt. Die systematischen
Signaturen des Aktenverzeichnisses des Erziehungsamtes sind in dem hier
nachfolgenden Aktenverzeichnis an zweiter Stelle hinter der
Bestandssignatur des Archivs des Diakonischen Werkes der EKD
angeführt.
Beim Bestand des Central-Ausschusses
für die Innere Mission der deutschen evangelischen Kirche befindet sich
eine den Ausschuß für das Rettungshaus- und Erziehungsvereinswesen sowie
das Evangelische Erziehungsamt betreffende Akte (ADW, CA 245). Ferner sei
auf die Akte „Entstehung des EREV“ (ADW, EREV 4) aus dem Bestand des
Evangelischen Reichserziehungsverbandes hingewiesen.
Die Akten wurden 1985 von Frau Hanna Kröger verzeichnet und
geordnet. Im Jahr 2000 wurden sie von Frau Ingeborg König elektronisch
erfaßt.
Abkürzungen:
AG Arbeitsgemeinschaft
AFET Allgemeiner
Fürsorge-Erziehungs-Tag
betr. betrifft
CA
Central-Ausschuß für Innere Mission
christl.-nat.
christlich-nationalistisch
DZfJ Deutsche Zentrale für
Jugendfürsorge
Dt./dt. Deutsch/deutsch
EEA
Evangelisches Erziehungsamt der Inneren Mission
EREV
Evangelischer Reichs-Erziehungs-Verband
Ev-luth.
Evangelisch-lutherisch
FE Fürsorge-Erziehung
IM
Innere Mission
KEV Kirchlicher Erziehungsverband der Provinz
Brandenburg
Lit. Literatur
Ns.
Niederschrift(en)
o.D. ohne Datum
Prov./prov.
Provinz/provinzial
RMI Reichsminister(ium) des Innern
Rs. Rundschreiben
Schrw. Schriftwechsel
u.a.
unter anderem
Z Zeitschrift(en)
- Bestandssignatur
-
EEA
- Kontext
-
Archiv für Diakonie und Entwicklung (Archivtektonik) >> Landes- und Fachverbände, regionale Hilfswerke >> Fachverbände
- Bestandslaufzeit
-
1911-1921
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- Letzte Aktualisierung
-
22.04.2025, 11:01 MESZ
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1911-1921