Bestand
Stk Kabinettbüro NW 0170 (Bestand)
Kabinettbüro: Zuständigkeit und Geschäftsverkehr, Personalangelegenheiten
Form und Inhalt: Der Chef der Staatskanzlei gab im September 1972 1100 Ordner Altakten an das Hauptstaatsarchiv ab (acc. III 48/72). Die Ablieferung wurde zum Teil dem Bestand NW 30 (Kabinettsakten) eingegliedert und zum anderen Teil als Bestand NW 170 (Bundesrats- und Einzelakten) archiviert; ein dritter Teil- Staatsverträge, Verwaltungsabkommen, Verordnungen und Gesetze der Landesregierung-ging in den Sammelbestand NW 1 ein.
Die in NW 170 enthaltenen 128 Ordner mit Vorbereitungsmaterial (meist Bundesrats- bzw. Bundestagsdrucksachen) zur 118. bis 213. Bundesratssitzung) wurden von der Verzeichnung ausgenommen. Nach einer Vollständigkeitsprüfung und evtl. Ergänzung des bereits im Hauptstaatsarchiv vorhandenen Bestandes der "Parlamentarischen Drucksachen des Bundestages und Bundesrates" wurde die Zweitüberlieferung aus NW 170 kassiert. Die restlichen 91- in diesem Findbuch verzeichneten - Ordner Sachakten dokumentieren die Tätigkeit des Kabinettbüros bzw. des Referats für Kabinetts-, Landtags- und Bundesangelegenheiten von 1948 bis 1967.
Die Verzeichnung erfolgte im Juni 1974 durch Staatsarchivinspektor- Anwärterin Bange.
Die Registraturordnung der abgelieferten Akten blieb trotz wechselnder Abteilungs- und Gruppenzugehörigkeit des Kabinettbüros unverändert. Sie konnte daher als Grundlage für Titelbildung und Klassifikation benutzt werden, wobei Korrekturen aus Gründen der Übersichtlichkeit notwendig waren.
Innerhalb der Registraturordnung sind einzelne Betreffserien angelegt worden, deren Aufbau sich an den Geschäftsbereichen der Landesregierung orientiert. Zu diesen Serien zählen die Klassifikationspunkte
2.2 Kabinettsvorlagen (Registraturzeichen 11.51-11.41), 3.2.1 bis 3.2.9 Kleine Anfragen, Interpellationen und Anträge (Hz. 16.01-16.10).
Weitere Serien befinden sich unter den Klassifikationspunkten
2.3.1 Tagesordnungen (Rz. 12.01)
2.3.2 Vorbesprechung der Staatssekretäre (Rz. 13.01)
Akten aller Gruppen wurden zur Kassation vorgeschlagen.
Insgesamt handelt es sich um ca. 75 % der Ablieferung. Hierzu gehört der größte Teil der Serien der Kleinen Anfragen und Interpellationen, die dem Kabinettbüro vom Landtagspräsidenten zur Kenntnis und Weiterleitung übersandt wurden. (Vgl. Behördengeschichte). Aufbewahrt wurden nur die Anfragen, bei deren Beantwortung ein umfangreicherer, unveröffentlichter Schriftwechsel zwischen dem jeweils zuständigen Minister und dem Ministerpräsidenten entstand. Der Inhalt der kassierten Vorgänge erschöpft sich in der Übermittlung des Anfrage- und Antworttextes, der in den Drucksachen und Stenographischen Berichten des Landtags enthalten ist.
Zu den Aufgaben des Kabinettbüros zählten die Bereinigung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Preussischen Rechts von 1806 bis 1930 und des Ministerialblatts für das Land Nordrhein-Westfalen. Die dabei angefallenen Positiv- und Negativlisten wurden vollständig kassiert. Die aufgehobenen Vorschriften des Preussischen Rechts sind in der "Preussischen Gesetzessammlung 1806-1944", die fortgeltenden Bestandteile in der "Sammlung des in Nordrhein-Westfalen geltenden preussischen Rechts" (Pr. GS. NW 1806-1945), GVBl. für das Land Nordrhein-Westfalen, Sonderband 1961, veröffentlicht. Die fortgeltenden Bestimmungen des Landesrechts Nordrhein-Westfalen sind in der "Sammlung des bereinigten Landesrechts Nordrhein-Westfalen 1945-1956" (GS.NW) bzw. in der "Sammlung des bereinigten Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen" (SMBl. NW), die außer Kraft getretenen in den amtlichen Bekanntmachungsblättern nachzulesen.
Das im Bestand befindliche Druckschriften- und Vervielfältigungsmaterial wurde an Dezernat 43 (Amtliche Drucksachen) bzw. an Dezernat 32 (Landtagsdrucksachen) abgegeben, bereits vorhandenes Material kassiert.
Bei dem restlichen zur Kassation vorgeschlagenen Schriftgut handelt es sich überwiegend um Formulare, Durchschriften, Hausverwaltungs- und Organisationsangelegenheiten von minderem Belang.
Behördengeschichte
Das Kabinettbüro wurde mit Bildung der Landesregierung 1946 eingerichtet. Es unterstand unmittelbar dem Chef der Landeskanzlei und war für die Bearbeitung aller Kabinettsangelegenheiten zuständig. Ihm oblag die Erstellung der Tagesordnungen-u.a. auch anhand der Eingaben, die nach der Geschäftsordnung der Landesregierung in die Zuständigkeit des Kabinetts fielen- und der Sitzungsprotokolle sowie deren Weiterleitung an die Kabinettsmitglieder.
Auf Grund einer Abmachung zwischen dem Landtag und der Landesregierung gingen von den Landtagsdrucksachen die Großen und Kleinen Anfragen an das Kabinettbüro, das für die Weiterbehandlung durch die zuständigen Minister sorgte und den Antworttext dem Ministerpräsidenten zur Einverständniserklärung vorlegte.
Seit der Bildung der Bundesregierung 1949 arbeitete das Kabinettbüro mit den Referenten für Bundesangelegenheiten bei den einzelnen Ministerien zusammen.
Am 27.11.1950 erfolgte die Umwandlung der Landeskanzlei in die Staatskanzlei. Im Zuge dieser Umorganisation wurde das Kabinettbüro aus der unmittelbaren Zuordnung zum Vertreter des Ministerpräsidenten für den inneren Dienstbetrieb (Chef der Staatskanzlei) herausgelöst und in die Abteilungsgliederung einbezogen. Das so gebildete Referat für Kabinetts-, Landtags- und Bundesangelegenheiten gehörte von 1951 bis 1966 und ab 1968 zur Abteilung I, 1966/1967 zur Abteilung II der Staatskanzlei
Referatsbezeichnungen und -leiter:
bis 1951 Referatsbezeichnung: Kabinettsbüro (Rz. 24/06), Referent: Heinz Arnold
1951-57 Referatszeichen: I B 1 Referatsbezeichnung: "Kabinetts-, Landtags-, Bundesangelegenheiten" (1953: Bundesratsangelegenheiten), Referent: Oberregierungsrat (1955 Ministerialrat) Dr. Hein
1958-60 Referatszeichen: I/1 Referatsbezeichnung: "Kabinetts- und Landtagsangelegenheiten" , Referent: Oberregierungsrat Rombach
1960-66 Referatszeichen: I/1 Referatsbezeichnung: "Bundes- und Landesgesetzgebung", Referent: Regierungsdirektor Schlagheck 1966
Referatszeichen: II B 1
Referatsbezeichnung: "Kabinettbüro, Angelegenheiten des Landtags Bundesgesetzgebung, Angelegenheiten des Bundestages und des Bundesrates Interministerieller Koordinierungsausschuß für Verteidigungsangelegenheiten (IKAV); Presse, Funk/Fernsehen und Film; Geheimschutz; Bereinigung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Grenzland und Entwicklungshilfe. Referent und Gruppenleiter: Ltd.Ministerialrat Schlagheck
1968 Referatszeichen: I A 3
Referatsbezeichnung: Kabinettbüro, Angelegenheiten des Landtags, Bundestags und Bundesrats, Bundesgesetzgebung, Vorbereitung der Ministerpräsidentenkonferenzen. Referent: Ministerialrat Schlagheck Die vorstehenden Angaben sind entnommen aus: Geschäftsverteilungs- und Organisationspläne NWG III, Geschäftsbericht vom 12.1.1950 (NW 170-4), Bericht über die Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfung der Landeskanzlei durch den Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen
- Bestandssignatur
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NW 0170 305.07.00
- Umfang
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160 Einheiten; 22 Kartons
- Sprache der Unterlagen
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German
- Kontext
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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 4. Oberste Landesorgane NRW >> 4.2. Oberste Landesbehörden >> 4.2.63. Staatskanzlei >> 4.2.63.3. Recht, Verwaltung, Medien
- Bestandslaufzeit
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1954-1958, 1948-1969
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
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- Letzte Aktualisierung
-
06.03.2025, 18:28 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1954-1958, 1948-1969