Archivale

Klage des Johan Wilckinghoff ./. 1. den Ratssyndikus Lic. Henrich Witfeld, 2. Lukas Clute. Die Eheleute Paul von Wevert und Anna Peick haben 1587 dem Domvikar Johan Crane eine Rente von 9 Rthl. verkauft aus dem ihnen gehörenden Berninck- oder Tidde (Tidten)-Erbe in Gelmer und dem Wevert-Kamp vorm Mauritztor neben Land des + Christoph Trippelvoet. Im Wege des Erbgangs ist die Rente übergegangen auf Katharina Crane, die Frau des Klägers. Eberhard von Wevert zu Holthausen im Amt Wolbeck, der Sohn der genannten Eheleute, schuldet ihr die Rente für 2 Jahre.

Enthält: Der Beklagte zu 1. hat das Berninck-Erbe gekauft. Der Wevert-Kamp gehört jetzt Metta Plate, der Frau des Beklagten zu 2.; sie hat ihn von ihren Eltern, die ihn gekauft haben, als Mitgift erhalten. Die Beklagten sollen daher die rückständige Rente zahlen. Erwähnt werden Henrich Hülswedde; Henrich Mumme; Lic. Herman Otterstedde, Richter in Wolbeck.

Digitalisierung: Stadtarchiv Münster

CC0 1.0 Universell

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Archivaliensignatur
B-C Civ, 336

Kontext
Causae Civiles (Zivilprozessakten) >> 1601-1700
Bestand
B-C Civ Causae Civiles (Zivilprozessakten)

Laufzeit
1619 - 1619

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Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 14:52 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1619 - 1619

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