Tektonik

Gerichte im Schwarzwaldkreis

Überlieferungsgeschichte
Die Provinzialgerichtsverfassung von 1818 beschränkte das 1817 errichtete Oberjustizkollegium Rottenburg auf den Schwarzwaldkreis und ergänzte es um einen Kriminal- und einen für Vormundschaften und Exemte zuständigen Pupillensenat; letzterer wurde 1868 in die Zivilkammer des Kreisgerichtshofs Tübingen eingegliedert. Durch Beiordnung des protestantischen Ehegerichts amtierte das Kreisgericht seit 1822 zudem als Kreisehegericht. 1843 wurden bei den Kreisgerichten Staatsanwaltschaften eingeführt. Mit der Errichtung der Schwurgerichte 1849 erhielt der Schwarzwaldkreis die beiden Schwurgerichtsbezirke Rottenburg und Rottweil. 1868 wurde der Kreisgerichtshof Rottenburg nach Tübingen verlegt. Zweiter Kreisgerichtsbezirk mit Schwurgericht wurde Rottweil. Durch das Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurde die württ. Gerichtsverfassung in die Reichsjustizverfassung eingegliedert; die Kreisgerichtshöfe wurden unter Belassung der Sprengel zu Landgerichten.

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Justizministerium

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Letzte Aktualisierung
18.04.2024, 10:40 MESZ

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