Bestand
Rhein-Wupper-Kreis (Bestand)
Form und Inhalt: 2014 wurde für das
Kreisarchiv des Rheinisch-Bergischen Kreises ein neues Leitbild aufgestellt.
Die Entscheidungsträger wollten, dass das Kreisarchiv sich wieder auf seine
nach dem Archivgesetz NW vorgeschriebenen Aufgaben konzentriert und vor allem
den Registraturbildner Rheinisch-Bergischer Kreis archiviert und dokumentiert.
Das Leitbild beschreibt kurz und knapp die Zielrichtung der Überlieferung des
Kreisarchivs und seine Hauptaufgaben und ist die Grundlage für das nachfolgende
Dokumentationsprofil und auch die Schriftgutordnung.
Das Leitbild
des Archivs wurde zunächst bei der Bewertung der Rückstände innerhalb der
Registraturen umgesetzt und bei der Bewertung des Zwischenarchivs, das
aufgelöst wurde.
Auch die bereits ins Archiv übernommenen Bestände
wurden nach dem Leitbild erneut bewertet. Das Kreisarchiv wurde ehemals nach
archivischen Grundsätzen aufgebaut. Da das Archiv dann jedoch lange Zeit nicht
durch einen Archivar besetzt war, wurden archivische Grundsätze wie etwa das
Provenienzprinzip bei der Bestandsbildung nicht berücksichtigt. Im Rahmen einer
Bestandsrevision wurde 2016 also das Leitbild auch auf die Archivbestände
angewendet, der Datenbestand der Archivdatenbank aktualisiert und eine
Umverpackung in säurefreie Kartonagen durchgeführt. Es wurde dabei versucht,
die Provenienzen wieder herzustellen und Provenienzbestände aufzubauen.
Der Bestand Best. 50 ist ehemals im Sammelbestand RBK I erschlossen
worden. Die Verzeichnungseinheiten zur Provenienz Rhein-Wupper Kreis wurden
dann im Mai 2016 aus dem Bestand RBK I herausgezogen und zum neuen Bestand
Best. 50 zusammengefasst und neu klassifiziert.
Geschichte des
Kreises:
Der Kreis entstand durch Zusammenschluss der Kreise
Solingen und Lennep, der aufgrund des Gesetzes über die kommunale Neugliederung
des rheinisch-westfälischen Industriegebietes am 1. August 1929 durchgeführt
wurde.
Aufgrund dieses Gesetzes wurden die Stadt Lennep und weitere
Gemeinden aus dem Kreis Lennep ausgegliedert und in die kreisfreie Stadt
Remscheid eingemeindet, die schon 1888 den Kreis verlassen hatte. Auch die 1896
aus dem Landkreis Solingen ausgeschiedene kreisfreie Stadt Solingen, trotz der
fehlenden Kreisangehörigkeit weiterhin Kreissitz des Landkreises, wurde auf
dessen Kosten vergrößert.
Die verbliebenen Städte und Gemeinden der
beiden Kreise wurden zum Kreis Solingen-Lennep vereint. Am 3. August 1931
erfolgte die Umbenennung in Rhein-Wupper-Kreis, was dem Umstand Rechnung trug,
dass die bislang namensgebenden Städte Solingen und Lennep dem Kreis nicht
angehörten. Der neue Name nahm Bezug auf die Lage des Kreisgebietes an den
Flüssen Rhein und Wupper. Den neuen Kreis bildeten anfänglich die 20 Städte und
Gemeinden Baumberg, Bergisch Neukirchen, Burg an der Wupper, Burscheid,
Dabringhausen, Dhünn, Hitdorf, Hückeswagen, Leichlingen, Lützenkirchen,
Monheim, Opladen, Radevormwald, Rheindorf, Richrath-Reusrath, Schlebusch,
Steinbüchel, Wermelskirchen, Wiesdorf und Witzhelden. Im Kreis bestanden
zunächst drei Ämter, das Amt Dabringhausen mit den Gemeinden Dabringhausen und
Dhünn, das Amt Monheim mit den Gemeinden Monheim und Baumberg sowie das Amt
Schlebusch mit den Gemeinden Lützenkirchen, Schlebusch und Steinbüchel.
Rheindorf, Schlebusch, Steinbüchel und Wiesdorf bildeten 1930 die neue
Stadt Leverkusen. Gleichzeitig wurde Lützenkirchen nach Opladen
eingemeindet.
Die Gemeinde Richrath-Reusrath wurde 1936 in
Langenfeld (Rhld.) umbenannt.
Das Amt Dabringhausen wurde 1938
aufgelöst. Gleichzeitig wurde das Amt Wermelskirchen gebildet, bestehend aus
der Stadt Wermelskirchen sowie den Gemeinden Dabringhausen und Dhünn.
Die Stadt Hitdorf wurde 1939 in das Amt Monheim eingegliedert.
Die Gemeinde Langenfeld (Rhld.) erhielt 1948 die Stadtrechte.
Baumberg wurde 1951 nach Monheim eingemeindet.
Leverkusen
schied am 1. Januar 1955 als neuer Stadtkreis aus dem Rhein-Wupper-Kreis
aus.
Hitdorf wurde 1960 nach Monheim eingemeindet. Im selben Jahr
erhielt die Gemeinde Monheim das Stadtrecht.
Im Zuge der
nordrhein-westfälischen Gebietsreform wurde der Rhein-Wupper-Kreis gemäß § 24
Abs. 4 des Köln-Gesetzes mit Wirkung zum 1. Januar 1975 aufgelöst. Gleichzeitig
wurden teilweise die Gemeindegrenzen neu gezogen:
Burg an der Wupper
wurde in die Stadt Solingen eingemeindet.
Bergisch Neukirchen und
Opladen wurden in die Stadt Leverkusen eingemeindet.
Dabringhausen
und Dhünn wurden in die Stadt Wermelskirchen eingemeindet; das Amt
Wermelskirchen wurde aufgehoben.
Monheim wurde zunächst zwischen
Düsseldorf und Leverkusen aufgeteilt, die Ratsmitglieder legten jedoch
Verfassungsbeschwerde ein. Der Verwaltungsgerichtshof in Münster gab dieser
Recht und Monheim wurde mit Wirkung zum 1. Juni 1976 eine eigenständige Stadt
im Kreis Mettmann. Hitdorf verblieb allerdings bei Leverkusen.
Witzhelden wurde in die Stadt Leichlingen eingemeindet.
Die
Ortschaft Bergisch Born, die bis dahin auf die Städte Hückeswagen,
Wermelskirchen und Remscheid verteilt war, kam vollständig zur kreisfreien
Stadt Remscheid.
Burscheid, Leichlingen und Wermelskirchen wurden
dem Rheinisch-Bergischen Kreis zugeordnet.
Hückeswagen und
Radevormwald wurden dem Oberbergischen Kreis zugeordnet.
Langenfeld
wurde dem Kreis Mettmann zugeordnet.
Landräte:
1929-1933:
Peter Trimborn
1933-1935: Fritz Mißmahl
1935-1936: Rudolf
Murray (vertretungsweise)
1937-1940: Georg Horstmann
1940-1942: Friedrich Wilhelm Dombois (vertretungsweise)
1942-1945: Reinfried von Baumbach
1945: Franz Redies
1946: Friedrich Hofacker (SPD)
1946-1948: Eugen Schneider
(CDU)
1948-1958: Wilhelm Gladbach (CDU)
1958-1961: Ewald
Flamme (SPD)
1961-1964: Wilhelm Gladbach (CDU)
1964-1974:
Wilhelm Helf (SPD)
- Bestandssignatur
-
Best. 50
- Kontext
-
Kreisarchiv Rheinisch-Bergischer Kreis (Archivtektonik)
- Bestandslaufzeit
-
1853-1974
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Kreisarchiv des Rheinisch-Bergischen-Kreises. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1853-1974