Urkunde

Eberhard v. Eppstein verkauft an Graf Johann v. Katzenelnbogen und dessen Frau Anna sein Dorf Raunheim (Ruwen-) mit Herrschaftsrechten, Vogteien, ...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
257
Formalbeschreibung
Konz. Staatsarchiv Darmstadt, Raunheim; stark durch Mäusefraß besch.; Ausfertigung Staatsarchiv Darmstadt, Rüsselsheim; fast völlig vermodert. Siegel ab; Kopie (um 1430) Staatsarchiv Marburg K. Kopiar 374; Ziegenhainer Repertorium IX fol. 197
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1425 in die sancte Walpurgis virginis

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Eberhard v. Eppstein verkauft an Graf Johann v. Katzenelnbogen und dessen Frau Anna sein Dorf Raunheim (Ruwen-) mit Herrschaftsrechten, Vogteien, hohen und niederen Gerichten, Lehen, Höfen, Schäfereien, Atzungen, Diensten, Frondiensten, Pfennig-, Gänsen- und Hühnergülten, Freveln, Bußen, Äckern, Wiesen, Marken, Wäldern, Gewässern, Weiden, Feldern, Fischereien, Leuten und Gütern und allen sonstigen Rechten über und unter der Erde (Die Pertinenzformel ist im Konz. stark umgearbeitet, Zehnte und Kirchsatz sind endgültig gestrichen worden.), so wie es seine Vorfahren und er besessen haben, mit alleiniger Ausnahme von Pastorie und Kirchsatz, die Eberhards Bruder Gottfried v. Eppstein gehören. Der Kaufpreis beträgt 2.000 Gulden, über die er quittiert. Graf Johann und seine Frau sollen das Dorf mit allen Rechten innehaben und besitzen und es wie ihre anderen Güter gebrauchen. Eberhard hat das Dorf als frei eigen verkauft und aufgegeben, es ist also weder Wittum, Morgengabe noch versetzt oder sonstwie belastet. Sollte sich aber doch eine auf ihm ruhende Verpflichtung herausstellen, wird Eberhard den Grafen ohne dessen Kosten und Schäden auslösen. Eberhard entlässt seine Eigenleute zu Raunheim aus dem ihm geleisteten Eid und weist sie an, dem Grafen Johann und dessen Frau Anna als ihrem Erbherrn zu huldigen. Eberhard verspricht, nach Landes Gewohnheit und Recht Währschaft zu leisten (den vorgenannten kauf zu fertigen und sie des auch zu weren). Er gelobt, diesen Vertrag in allen Punkten zu halten und keinerlei Privileg oder Freiheit zu gebrauchen, um ihn anzufechten

Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel des Ausstellers, seines Bruder Gottfried und seines Schwagers Frank v. Kronberg d. Ä.

Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3260; Regest: Wenck I Urkundenbuch 318 (nach dem Zgh. Rep.)

Kontext
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
Bestand
B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)

Laufzeit
1425 Mai 1

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1425 Mai 1

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