Archivale
Bürgermeister und Rat der Städte Berlin und Spandau bekennen, ... wie Rep. 23A Kurmärkische Stände Nr. O.319 ... von Joachim [von] Falck, Erbsassen zu Satzkorn (Satzkarn), 200 Taler ... bei beiderseitiger, vierteljährlicher Kündigung mit 12 Talern Jahreszins jeweils in der Woche nach Martini zu verzinsen und die Gesamtsumme nach erfolgter Kündigung zum gleichen Termin zurückzuzahlen. ...
- Reference number
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23A O.320 D
- Context
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Rep. 23A Kurmärkische Stände - Urkunden >> Rep. 23A Kurmärkische Stände / Obligationen adliger Familien - Urkunden
- Holding
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23A (4711) Rep. 23A Kurmärkische Stände - Urkunden
- Date of creation
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1560.11.11
- Other object pages
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- Last update
-
07.04.2025, 11:35 AM CEST
Data provider
Brandenburgisches Landeshauptarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 1560.11.11
Other Objects (12)

. wie Rep. 23A Kurmärkische Stände Nr. O.322 ... (ohne Konsens!) von Erich von Falck, Erbsassen auf Satzkorn (Satzker), 900 Taler, zu je 24 Silbergroschen, geliehen und empfangen haben ... bei beiderseitiger, halbjährlicher Kündigung mit 54 Talern Jahreszins jeweils zu Quasimodogeniti zu verzinsen und die Gesamtsumme nach erfolgter Kündigung zurückzuzahlen. ...

Bürgermeister und Rat der Stadt Berlin bekennen, daß sie von Claus von der Gröben, Erbsassen zu Kotzeband (Kotzewandt), 1000 Taler geliehen und empfangen haben. Sie versprechen, die Summe bei beiderseitiger, halbjähriger Kündigung mit 60 Talern Jahreszins jeweils zu Martini zu verzinsen und die Gesamtsumme nach erfolgter Kündigung zum gleichen Termin zurückzuzahlen. ...

. wie Rep. 23A Kurmärkische Stände Nr. O.333 ... von Wilhelm von Fronhofen (Fronhawern) zu Stolzenhagen, 1500 Taler geliehen ... bei beiderseitiger, halbjährlicher Kündigung mit 90 Talern Jahreszins jeweils zu Luciae zu verzinsen und die Gesamtsumme nach erfolgter Kündigung zum gleichen Termin zurückzuzahlen. ...
![Bürgermeister und Rat der Altstadt Brandenburg bekennen, daß sie von Friedrich [von] Britzke, Domdechant zu Halberstadt und dessen Bruder Henning [von] Britzke, Erbsassen zu Viesen, 1000 Taler geliehen und empfangen haben. Sie versprechen, die Summe bei beiderseitiger vierteljährlicher Kündigung mit 60 Talern Jahreszins jeweils zu Ostern zu verzinsen und die Gesamtsumme nach erfolgter Kündigung zurückzuzahlen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/803e6608-a3b8-4fa7-a1a9-3fa0ac925b8c/full/!306,450/0/default.jpg)