Archivale
Johann Mayer von Bubesheim [Lkr. Günzburg] bekennt, dass ihm die Ulmer Bürger und Ratsherren Wilhelm Rot und Wilhelm Ott, derzeit Pfleger des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254], die Feldlehen des Spitals in Bubesheim, die zuvor Georg Wicker bewirtschaftet hat, auf Lebenszeit verliehen haben. Er verpflichtet sich, diese in gutem Kulturzustand zu halten und dem Spital davon jährlich 4 Imi Roggen und 4 Imi Hafer Ulmer Maß, 10 Schilling Heller, 2 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Bei seinem Abzug steht dem Spital eine Weglöse in Höhe von 5 Schilling Heller zu. Bei unsachgemäßer Bewirtschaftung, Säumnis in der Lieferung der Abgaben oder Ungehorsam und Unbotmäßigkeit gegenüber den Pflegern und Unteranen des Spitals können ihm die Pfleger das Lehen wieder entziehen. In diesem Fall hat er auch keinerlei Anspruch auf die Rückzahlung der 10 rheinischen Gulden, die er den Spitalpflegern bei der Verleihung als Handlohn bezahlt hat. Besonders wurde vereinbart, dass er die 4 Fuder Holz, die früher Johann Schuhmacher von den Feldlehen gegeben hat, nicht geben muss.
- Archivaliensignatur
-
A Urk., 2552
- Alt-/Vorsignatur
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1428
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Sprache: Deutsch
Aussteller: Johann Mayer von Bubesheim
Siegler: Die Ulmer Richter und Bürger Georg Lieber (1) und Peter Krafft der Ältere (2) auf Bitte des Beliehenen
Kanzleivermerke: No. 97 Lad V (17. Jh.)
(StadtA UIm, A [7131], fol. 856rv)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; beide unbeschädigt
Rückvermerke: Inhaltsangabe (15. Jh.)
Datum: Der geben ist vff gu/o/temtag nest vor dem hailigen Vffarttag, 1484.
- Kontext
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A Urkunden
- Bestand
-
A Urk. A Urkunden
- Laufzeit
-
1484 Mai 24.
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
03.04.2025, 13:15 MESZ
Datenpartner
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1484 Mai 24.
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![Der Priester und Ulmer Bürger Johann Bierkeller schenkt dem Spitalmeister und den Bedürftigen im Heiliggeistspital zu Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] die folgenden jährlichen Zinsen, die von Häusern und Hofstätten in Ulm beim Neutor [abgegangen östlich Olgastraße 80] gefallen: - Die Schugenerin gibt 4 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung. - Hermann Tubler gibt 6 Schilling und 4 Heller Ulmer Stadtwährung und 1 Weihnachtshuhn. - Die Tussellerin gibt 1 Pfund und 6 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung sowie 1 Weihnachtshuhn. - Dietterich gibt 12 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung und 3 Weihnachtshühner. - Wissheinz gibt 2 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung und 1 Weihnachtshuhn. - Der Weingärtner Hürning gibt 2 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung. - Die Richalmin gibt 2 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung. - Der Schwarz gibt 1 Weihnachtshuhn. - Der Hadrer gibt 1 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung und 1 Weihnachtshuhn als Erstzins und 10 Schilling Heller als Afterzins. - Der Weber Peter Gebur gibt 1 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung und 1 Weihnachtshuhn als Erstzins sowie 10 Schilling Heller als Afterzins. - Der Zimmermann Brun gibt 5 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung. - Die Witwe des Bernhard ("Bentz") von Mähringen ("Mo/e/ringen") [Stadt Ulm] gibt 5 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung und 1 Weihnachtshuhn. - Hermann Weber gibt jährlich 2 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung. - Der Mussel gibt jährlich 7 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung. - Klaus Aker gibt jährlich 14 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung und 3 Weihnachtshühner. - Der Wanner gibt jährlich 2 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung. - Bering gibt jährlich 2 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung. - Die Wenkin gibt von Haus und Hofstatt In dem Loch [heute Gerbergasse] 10 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung. Diese Zinsen kann der Schenker zu seinen Lebzeiten für sich nutzen und im Falle einer schweren Notlage auch verkaufen. Nach seinem Tod fallen sie dann endgültig an das Spital. Dort soll man dann jedes Jahr an seinem Todestag seinen Jahrtag feierlich mit Vigil und Seelmesse begehen. Dabei erhalten der Spitalmeister und jeder seiner Kapläne je 1 Schilling Heller. Vom Rest der Zinsen soll der Spitalmeister Lebensmittel kaufen und damit an dem Jahrtag die Kost der Bedürftigen im Spital aufbessern. Bei Säumnis fallen die Zinsen im betreffenden Jahr an die Pfarrkirchenbaupflege in Ulm.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/63a81df5-c389-4dea-b514-8f916d5e4d85/full/!306,450/0/default.jpg)
Der Priester und Ulmer Bürger Johann Bierkeller schenkt dem Spitalmeister und den Bedürftigen im Heiliggeistspital zu Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] die folgenden jährlichen Zinsen, die von Häusern und Hofstätten in Ulm beim Neutor [abgegangen östlich Olgastraße 80] gefallen: - Die Schugenerin gibt 4 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung. - Hermann Tubler gibt 6 Schilling und 4 Heller Ulmer Stadtwährung und 1 Weihnachtshuhn. - Die Tussellerin gibt 1 Pfund und 6 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung sowie 1 Weihnachtshuhn. - Dietterich gibt 12 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung und 3 Weihnachtshühner. - Wissheinz gibt 2 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung und 1 Weihnachtshuhn. - Der Weingärtner Hürning gibt 2 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung. - Die Richalmin gibt 2 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung. - Der Schwarz gibt 1 Weihnachtshuhn. - Der Hadrer gibt 1 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung und 1 Weihnachtshuhn als Erstzins und 10 Schilling Heller als Afterzins. - Der Weber Peter Gebur gibt 1 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung und 1 Weihnachtshuhn als Erstzins sowie 10 Schilling Heller als Afterzins. - Der Zimmermann Brun gibt 5 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung. - Die Witwe des Bernhard ("Bentz") von Mähringen ("Mo/e/ringen") [Stadt Ulm] gibt 5 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung und 1 Weihnachtshuhn. - Hermann Weber gibt jährlich 2 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung. - Der Mussel gibt jährlich 7 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung. - Klaus Aker gibt jährlich 14 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung und 3 Weihnachtshühner. - Der Wanner gibt jährlich 2 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung. - Bering gibt jährlich 2 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung. - Die Wenkin gibt von Haus und Hofstatt In dem Loch [heute Gerbergasse] 10 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung. Diese Zinsen kann der Schenker zu seinen Lebzeiten für sich nutzen und im Falle einer schweren Notlage auch verkaufen. Nach seinem Tod fallen sie dann endgültig an das Spital. Dort soll man dann jedes Jahr an seinem Todestag seinen Jahrtag feierlich mit Vigil und Seelmesse begehen. Dabei erhalten der Spitalmeister und jeder seiner Kapläne je 1 Schilling Heller. Vom Rest der Zinsen soll der Spitalmeister Lebensmittel kaufen und damit an dem Jahrtag die Kost der Bedürftigen im Spital aufbessern. Bei Säumnis fallen die Zinsen im betreffenden Jahr an die Pfarrkirchenbaupflege in Ulm.
![Der Ulmer Bürger Hartmann Ehinger verkauft dem Spitalmeister Peter Karrer und dem Konvent des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 251 / 2, 254] die folgenden Güter und Einkünfte in Steinheim ("Stainhain") [Stadt Neu-Ulm]: - Einen Hof, den der Huber bewirtschaftet und der jährlich 14 Malter Roggen, 30 Schilling Heller, 1 Viertel Öl, 100 Eier, 1 Imi Vogthafer, 10 Schilling Heller für die Maisteuer, 10 Schilling Heller für die Herbststeuer, 4 Herbsthühner, 1 Weihnachtshuhn und 1 Fastnachtshuhn zinst. - 1 Hufe, die Botzenhart bewirtschaftet und die jährlich 8 Imi Roggen, 8 Imi Hafer, 30 Schilling Heller, 5 Schilling Heller für die Maisteuer, 5 Schilling Heller für die Herbststeuer und 4 Herbsthühner zinst. - Von Börsingers Gut gibt Botzenhart jährlich 4 Viertel Roggen, 4 Viertel Hafer, 1 Pfund und 4 Schilling Heller, 1 Weihnachtshuhn und 1 Fastnachtshuhn. - Vom Gut seines Schwagers gibt Botzenhart jährlich 2 Imi Roggen, 2 Imi Hafer, 12 Schilling Heller, 2 Herbsthühner, 1 Weihnachtshuhn und 1 Fastnachtshuhn. - Eine Selde, die der Schmied bewirtschaftet und die jährlich 1 Imi Roggen, 1 Imi Hafer, 2 Schilling Heller, 2 Metzen Öl, 2 Schilling Heller für die Maisteuer, 2 Schilling Heller für die Herbststeuer, 10 Schilling Heller, 1 Weihnachtshuhn und 1 Fastnachtshuhn zinst. - Ein Gut, das Johann Bader bewirtschaftet und das jährlich 4 Imi Roggen, 4 Imi Hafer, 4 Viertel Vogthafer, 11 Schilling Heller, 1 Weihnachtshuhn und 1 Fastnachtshuhn sowie im Falle eines Besitzerwechsels eine Gebühr von 4 Schilling Heller zinst. - Von der Weide jährlich 10 Schilling Heller. - Bernhard ("Becz") Wiker gibt von der Mühle jährlich 35 Schilling Heller. - Den Weiher, das Mühlenholz und alle Güter, die er sonst noch in Steinheim besitzt. Die Käufer haben ihm dafür 622,5 rheinische Gulden bezahlt. Der Verkäufer übergibt ihnen daher die Güter und Einkünfte unter Verzicht auf alle Rechte, die ihm bisher daran zugestanden haben, und übernimmt die Gewährleistung für den Verkauf.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e7feded7-7f20-43bc-89a4-8ecb0f399d62/full/!306,450/0/default.jpg)