Johann Mayer von Bubesheim [Lkr. Günzburg] bekennt, dass ihm die Ulmer Bürger und Ratsherren Wilhelm Rot und Wilhelm Ott, derzeit Pfleger des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254], die Feldlehen des Spitals in Bubesheim, die zuvor Georg Wicker bewirtschaftet hat, auf Lebenszeit verliehen haben. Er verpflichtet sich, diese in gutem Kulturzustand zu halten und dem Spital davon jährlich 4 Imi Roggen und 4 Imi Hafer Ulmer Maß, 10 Schilling Heller, 2 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Bei seinem Abzug steht dem Spital eine Weglöse in Höhe von 5 Schilling Heller zu. Bei unsachgemäßer Bewirtschaftung, Säumnis in der Lieferung der Abgaben oder Ungehorsam und Unbotmäßigkeit gegenüber den Pflegern und Unteranen des Spitals können ihm die Pfleger das Lehen wieder entziehen. In diesem Fall hat er auch keinerlei Anspruch auf die Rückzahlung der 10 rheinischen Gulden, die er den Spitalpflegern bei der Verleihung als Handlohn bezahlt hat. Besonders wurde vereinbart, dass er die 4 Fuder Holz, die früher Johann Schuhmacher von den Feldlehen gegeben hat, nicht geben muss.
- Archivaliensignatur
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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 2552
- Alt-/Vorsignatur
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1428
- Sonstige Erschließungsangaben
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Sprache: Deutsch
Aussteller: Johann Mayer von Bubesheim
Siegler: Die Ulmer Richter und Bürger Georg Lieber (1) und Peter Krafft der Ältere (2) auf Bitte des Beliehenen
Kanzleivermerke: No. 97 Lad V (17. Jh.)
(StadtA UIm, A [7131], fol. 856rv)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; beide unbeschädigt
Rückvermerke: Inhaltsangabe (15. Jh.)
Datum: Der geben ist vff gu/o/temtag nest vor dem hailigen Vffarttag, 1484.
- Kontext
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A Urkunden
- Bestand
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A Urk. A Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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31.01.2023, 11:26 MEZ
Entstanden
- 1484 Mai 24.