Urkunde

Heinrich Holer aus Niefern, wegen verschiedener gen. strafbarer Handlungen zu Vaihingen, wo er gefaßt wurde, gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch in Ansehung seiner Familie und auf Fürbitten ohne Leibesstrafe begnadigt und freigel., gelobt eidlich, dergleichen Straftaten nicht mehr zu begehen, Frau und Kinder redlich zu ernähren, das Fürstentum Württemberg zu verlassen und ohne Begnadigung nicht mehr zu betreten, auch alle württembergischen Untertanen bei ihren Rechten und Gerichten zu lassen, und schwört U.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 6594
Alt-/Vorsignatur
H.
Umfang
1 U
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: Hans Diethman, des Gerichts zu Vaihingen

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 1 Pap. S.

Kontext
Urfehden >> 12. Band 12: Vaihingen - Waiblingen, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte >> 12.1 Vaihingen >> 12.1.4 Vogteiorte des Klosters Maulbronn >> 12.1.4.14 Niefern
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Holer, Heinrich
Indexbegriff Ort
Niefern-Öschelbronn PF

Laufzeit
1536 April 15 (Osterabend)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
21.11.2025, 15:20 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1536 April 15 (Osterabend)

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