Urkunde
Heinrich Holer aus Niefern, wegen verschiedener gen. strafbarer Handlungen zu Vaihingen, wo er gefaßt wurde, gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch in Ansehung seiner Familie und auf Fürbitten ohne Leibesstrafe begnadigt und freigel., gelobt eidlich, dergleichen Straftaten nicht mehr zu begehen, Frau und Kinder redlich zu ernähren, das Fürstentum Württemberg zu verlassen und ohne Begnadigung nicht mehr zu betreten, auch alle württembergischen Untertanen bei ihren Rechten und Gerichten zu lassen, und schwört U.
- Archivaliensignatur
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 6594
- Alt-/Vorsignatur
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H.
- Umfang
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1 U
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Hans Diethman, des Gerichts zu Vaihingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
- Kontext
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Urfehden >> 12. Band 12: Vaihingen - Waiblingen, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte >> 12.1 Vaihingen >> 12.1.4 Vogteiorte des Klosters Maulbronn >> 12.1.4.14 Niefern
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexbegriff Person
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Holer, Heinrich
- Indexbegriff Ort
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Niefern-Öschelbronn PF
- Laufzeit
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1536 April 15 (Osterabend)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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21.11.2025, 15:20 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1536 April 15 (Osterabend)