Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vnd herrn herrn Ernsten Hertzogen zu Braunschweig vnd Lueneburg etc. Warhafftiger bestendiger gegenbericht wider Hertzog Heinrichs zu Braunschweig vnd Lueneburg vnd seiner Hoffrethe zu Wulffenbuettel vermeinten vngegruendten bericht : als er jnn seinem schmelichen Ausschreiben wider den Churfuersten zu Sachssen etc. vnd den Landgrauen zu Hessen etc. vnd die Hoffrethe jnn jhren ausgegangen sendebrieffen der Fuerstlichen hoch Ober vnd gerechtigkeit halber an der Stad Braunschweig gethan haben ...
- Alternative title
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Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten und herrn herrn Ernsten Hertzogen zu Braunschweig und Lueneburg etc. Warhafftiger bestendiger gegenbericht wider Hertzog Heinrichs zu Braunschweig und Lueneburg und seiner Hoffrethe zu Wulffenbuettel vermeinten ungegruendten bericht
Wahrhaftiger, beständiger Gegenbericht wider Herzog Heinrichs zu Braunschweig und Lüneburg und seiner Hofräte zu Wolfenbüttel vermeinten, ungegründeten Bericht
- Location
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Ded. 119#Beibd.2
- VD16
-
VD16 B 7266
- Dimensions
-
4
- Extent
-
[45] Bl.
- Language
-
Deutsch
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10153107-6
- Last update
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16.04.2025, 8:43 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
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Auffgebot vnd warnungsschrifft : So die Chur, vnd Fürsten zu Sachssen etc. an alle jrer Chur vnd Fürstlichen gnaden Landstende, vnd Vnterthane, derselben Fürstenthumb vnd Lande, des grausamen Erbfeindes der Christenheit, des Türcken, persönlichen anzugs halben, sich jnn furstehender noth, jnn rüstung vnd gereitschafft finden zulassen, offentlich haben ausgehen, vnd verkündigen lassen

Ergangene schrifften zwis=||schen des ... || Fürsten vnd Herrn/ Herrn Heinrichs des Jüngern/|| Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg/ etc. Hoff=||rethen/ vnd dem ... Für=||sten vnd Herrn/ Herrn Ernsten/ Hertzogen zu Braun=||schweig vnd Lüneburg etc. Der Stadt Braunschweig/|| der dar an/ vnd jnliggenden Stifft vnd Closter vnd an=||derer gerechtigkeit halber/ darinn zubefinden/ Mit was || vngrunde/ der Churfürst zu Sachsen vnd || Landgrafe zu Hessen/ von wegen der Stadt || Braunschweig/ jnn jrem vnerfinderlichem/ vermeinten/ vn||warhafftigem/ offnem ausschreiben/ an beide Chur=||fürsten/ Pfaltz vnd Brandenburg ausgangen/|| bericht gethan haben.||

Vnser von Gotts gnaden Johans Friedrichen Hertzogen zu Sachssen vnd Churfürsten etc. Burggrauen zu Magdeburg Vnd Philipsen Landgrauen zu Hessen, Grauen zu CatzenElnbogen etc. Warhafftiger vnd bestendiger vnterricht der sachen darumb wir beide vns jnn kriegsrüstung zu schutz vnd beschirmung vnser Einungs vnd schutzverwandten Stedte nemlich Gosslar vnd Braunschweig widder Hertzog Heinrichs der sich den Jüngern von Braunschweig nennen thut thetliche vnd Landfriedbrüchige auch Römischer Keyserlicher vnd Königlicher Maiestaten vnser aller vnd gnedigsten herrn gescheffte gebot vnd beuehlich widderige handelungen vnvormeidelichen haben einlassen müssen ...

Vnser von Gotts gnaden Johans Friedrichen Hertzogen zu Sachssen vnd Churfürsten etc. Burggrauen zu Magdeburg Vnd Philipsen Landgrauen zu Hessen Grauen zu CatzenElnbogen etc. Warhafftiger vnd bestendiger vnterricht der sachen darumb wir beide vns jnn kriegsrüstung zu schutz vnd beschirmung vnser Einungs vnd schutzverwandten Stedte nemlich Gosslar vnd Braunschweig widder Hertzog Heinrichs der sich den Jüngern von Braunschweig nennen thut thetliche vnd Landfriedbrüchige auch Römischer Keyserlicher vnd Königlicher Maiestaten vnser aller vnd gnedigsten herrn gescheffte gebot vnd beuehlich widderige handelungen vnvormeidelichen haben einlassen müssen ...
